Straßenaufbrüche

Richtlinien für Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Grävenwiesbach

Stand: 01.04.2026 Diese Bedingungen gelten im Gebiet der Gemeinde Grävenwiesbach für alle Unternehmen, Eigenbetriebe, Telekommunikationsunternehmen sowie deren beauftragte Dienstleister, die der Allgemeinheit dienende Ver- und Entsorgungsanlagen errichten, verlegen, betreiben oder in Standhalten, sowie für sonstige Arbeiten Dritter.

Das Dokument der vollständigen Richtlinien für für Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Grävenwiesbach finden Sie hier.