Wasserampel
Inzwischen sind trotz Sparmaßnahmen die Wasservorkommen in den Wassergewinnungsanlagen noch rückläufiger geworden, sodass nun ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen werden muss.
Es ist untersagt:
- Garten- und Rasenbewässerung mit Trinkwasser zu bewässern, außer mit in Gefäßen, Fässern oder Zisternen gesammeltem Oberflächenwasser/Brauchwasser
- Autos mit Trinkwasser zu waschen
- Pools und andere Becken mit Trinkwasser zu befüllen. Anträge zum Befüllen werden nicht genehmigt
- Zisternen nachzuspeisen
- Bautätigkeiten mit größerem Wasserbedarf vorzunehmen
Eine Zuwiderhandlung zieht eine Ordnungswidrigkeit nach sich.
