Gebühren und Steuern in der Gemeinde Grävenwiesbach 2025

Stand: Januar 2025
Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr / Irrtum vorbehalten; die aktuell verbindlichen Gebühren können Sie in den jeweiligen Satzungen nachlesen.

Bezeichnung

Spezifizierung

Hebesatz / Gebühr

Grundsteuer A

 

240 v. H.

Grundsteuer B

 

690 v. H.

Gewerbesteuer

 

380 v. H.

Hundesteuer

1. Hund
2. Hund
3. und jeder weitere Hund

gefährlicher Hund
Ersatzhundesteuermarke

66,00 EUR/Jahr
132,00 EUR/Jahr
198,00 EUR/Jahr

480,00 EUR/Jahr
5,00 EUR

Müllgebühren

jährl. Grundgebühr

 

 

bei einem 120 l Restmüllbehälter

108,43 EUR

 

bei einem 240 l Restmüllbehälter

216,86 EUR

 

bei einem 1100 l Restmüllbehälter

993,94 EUR

 

Leerungsgebühr Restmüll

 

 

Leerungsgebühr 120 l Behälter

4,43 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4

 

 

Leerungsgebühr 240 l Behälter

8,33 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4

 

 

Leerungsgebühr 1100 l Behälter

36,23 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 8

 

 

Leerungsgebühr Biomüll

 

 

Leerungsgebühr 120 l Behälter

3,74 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9

 

 

Leerungsgebühr 240 l Behälter

7,06 EUR

 

Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9

 

 

Behälteränderungsgebühr

 

 

Stell-, Hol- oder Tauschvorgang je Abfallgefäß

31,75 EUR

 

Restmüllsack

 

 

70 l, je Stück

7,32 EUR

Sperrmüll

Anmeldung unter Telefon 0800 7242115

kostenlos

Elektroschrott

Anmeldung unter Telefon 0800 7242115

kostenlos

Sondermüll

Kleinmengensammlung - Termine und Abholorte lt. Infoblatt
Abfallentsorgung

kostenlos

Wassergebühren

Grundgebühr (monatlich)

abhängig vom installierten Hauptzähler

netto: ab 8,00 EUR

brutto: ab 8,56 EUR

 

Mengengebühr:

je m³ Frischwasserbezug

netto: 6,25 EUR

brutto: 6,69 EUR

Schmutzwassergebühren

je m³ Frischwasserbezug bei
zentraler Abwasserreinigung
(§§ 28, 29 Entwässerungssatzung)

3,03 EUR

Niederschlagswasser

je m² nach § 26 der Entwässerungssatzung
ermittelter Fläche

0,89 EUR

Abwassergebühren

für die Entleerung von geschlossenen Gruben, je m³
(§ 30 Entwässerungssatzung)

24,90 EUR