Archiv der amtlichen Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Grävenwiesbach
Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht (Strafkammer) und Amtsgericht Frankfurt am Main für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
In der Gemeindevertretung Grävenwiesbach wurde am 23.05.2023 die Vorschlagsliste gemäß § 36 (1) des GVG beschlossen. Nach § 36 (3) GVG ist diese Vorschlagsliste nun öffentlich zu jedermanns Einsicht auszulegen.
Die Einsichtnahme kann in der Zeit vom 25.05.2023 bis 02.06.2023 während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Bürgerbüro im Erdgeschoss (Zimmer 0.1) des Rathauses erfolgen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Grävenwiesbach, den 24.05.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Roland Seel
( Bürgermeister )