Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform kommt
Wenn Sie zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind, haben Sie bitte eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 bei Ihrem zuständigen Finanzamt digital einzureichen. Vor dem 1. Juli ist das aus technischen Gründen nicht möglich.
Dies ist möglich über Ihr Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de). Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls können Sie das Benutzerkonto unter www.elster.de beantragen.
Haben Sie schon alle benötigten Daten zusammen?
Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Daten, die Sie bereits vor dem 1.07.2022 zusammenstellen können. Für Wohngrundstücke sind im Wesentlichen nur folgende wenige Angaben erforderlich:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Informationen zu den Bodenrichtwerten finden Sie auf unserer Website Rathaus & Verwaltung → Bodenrichtwerte.
Checkliste zur Grundsteuer A: https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/2022-01/Checkliste%20LuF_HE_V02.pdf
Checkliste zur Grundsteuer B: https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/2022-01/Checkliste%20Grundverm%C3%B6gen_HE_V02.pdf
Nähere Informationen erteilt Ihr zuständiges Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundstück liegt.
Für Grundstücke in der Gemeinde Grävenwiesbach ist das Finanzamt Bad Homburg zuständig (Servicestelle: Telefon: 06172 1070)
Weitere Informationen erhalten Sie auch über folgende Links:
www.grundsteuer.hessen.de
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Haben Sie weitere Fragen zur Grundsteuerreform? Ein Steuerchatbot steht Ihnen im Internet jederzeit zur Verfügung (https://www.steuerchatbot.de/konsens.html).
Hinweis: Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
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