Gemeinde Grävenwiesbach

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Gebühren und Steuern in der Gemeinde Grävenwiesbach 2023

Stand: Januar 2023
Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr / Irrtum vorbehalten; die aktuell verbindlichen Gebühren können Sie in den jeweiligen Satzungen nachlesen.

BezeichnungSpezifizierungHebesatz / Gebühr
Grundsteuer A 370 v. H.
Grundsteuer B 690 v. H.
Gewerbesteuer 380 v. H.
Hundesteuer

1. Hund
2. Hund
3. und jeder weitere Hund

gefährlicher Hund
Ersatzhundesteuermarke

66,00 EUR/Jahr
132,00 EUR/Jahr
198,00 EUR/Jahr

480,00 EUR/Jahr
 5,00 EUR

Müllgebührenjährl. Grundgebühr  
 bei einem 120 l Restmüllbehälter116,60 EUR
 bei einem 240 l Restmüllbehälter233,20 EUR
 bei einem 1100 l Restmüllbehälter1.068,81 EUR
 Leerungsgebühr Restmüll 
 Leerungsgebühr 120 l Behälter4,34 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4 
 Leerungsgebühr 240 l Behälter8,22 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4 
 Leerungsgebühr 1100 l Behälter35,91 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 8 
 Leerungsgebühr Biomüll 
 Leerungsgebühr 120 l Behälter6,58 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9 
 Leerungsgebühr 240 l Behälter12,78 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9 
 Behälteränderungsgebühr 
 Stell-, Hol- oder Tauschvorgang je Abfallgefäß29,61 EUR
 Restmüllsack 
 70 l, je Stück6,79 EUR
SperrmüllAnmeldung unter Telefon 0800 7242115kostenlos
ElektroschrottAnmeldung unter Telefon 0800 7242115kostenlos
SondermüllKleinmengensammlung - Termine und Abholorte lt. Infoblatt
und unter www.graevenwiesbach.de - Informationen und Termine
kostenlos
Wassergebühren

Grundgebühr (monatlich)

abhängig vom installierten Hauptzähler

 

netto: ab 6,00 EUR

brutto: ab 6,42 EUR

 

 

Mengengebühr:

je m³ Frischwasserbezug

netto: 4,30 EUR 

brutto: 4,60 EUR

               

 Zählergebühren laut § 30 der
Wasserversorgungssatzung
          
Schmutzwassergebührenje m³ Frischwasserbezug bei                     
zentraler Abwasserreinigung
(§§ 28, 29 Entwässerungssatzung)
4,60 EUR
Niederschlagswasserje m² nach § 26 der Entwässerungssatzung
ermittelter Fläche
0,89 EUR
Abwassergebührenfür die Entleerung von geschlossenen Gruben, je m³
(§ 30 Entwässerungssatzung)
7,00 EUR
Bestattungsgebührens. Gebührenordnung zur Friedhofssatzung 
Gebührensatz der Feuerwehrens. Gebührensatzung 

 

 

 

Gebühren und Steuern in der Gemeinde Grävenwiesbach 2022

Gültig ab 01. Februar 2022
Änderungen der Gebühren finden Sie auch in der Rubrik Satzungen.

BezeichnungSpezifizierungHebesatz / Gebühr
Grundsteuer A 370 v. H.
Grundsteuer B 690 v. H.
Gewerbesteuer 380 v. H.
Hundesteuer

1. Hund
2. Hund
3. und jeder weitere Hund

gefährlicher Hund
Ersatzhundesteuermarke

 60,00 EUR/Jahr
120,00 EUR/Jahr
180,00 EUR/Jahr

300,00 EUR/Jahr
 5,00 EUR

Müllgebührenjährl. Grundgebühr  
 bei einem 120 l Restmüllbehälter110,55 EUR
 bei einem 240 l Restmüllbehälter221,10 EUR
 bei einem 1100 l Restmüllbehälter1.013,39 EUR
 Leerungsgebühr Restmüll 
 Leerungsgebühr 120 l Behälter4,30 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4 
 Leerungsgebühr 240 l Behälter8,13 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 4 
 Leerungsgebühr 1100 l Behälter35,51 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 8 
 Leerungsgebühr Biomüll 
 Leerungsgebühr 120 l Behälter4,70 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9 
 Leerungsgebühr 240 l Behälter9,04 EUR
 Anzahl Mindestleerungen pro Jahr: 9 
 Behälteränderungsgebühr 
 Stell-, Hol- oder Tauschvorgang je Abfallgefäß29,51 EUR
 Restmüllsack 
 70 l, je Stück6,69 EUR
SperrmüllAnmeldung unter Telefon 0800 72 42 115kostenlos
ElektroschrottAnmeldung unter Telefon 0800 72 42 115kostenlos
SondermüllKleinmengensammlung - Termine und Abholorte siehe Abfallkalender
oder unter www.graevenwiesbach.de - Informationen und Termine
kostenlos
Wassergebühren

Grundgebühr (monatlich):

abhängig vom installierten Hauptzähler

netto: ab 5,00 EUR

brutto: ab 5,35 EUR

 

Mengengebühr:

je m³ Frischwasserbezug

netto: 3,80 EUR

brutto: 4,07 EUR

 Zählergebühren laut § 30 der Wasserversorgungssatzung          
Schmutzwassergebührenje m³ Frischwasserbezug bei zentraler Abwasserreinigung
(§§ 28, 29 Entwässerungssatzung)
4,02 EUR
Niederschlagswasserje m² nach § 26 der Entwässerungssatzung
ermittelter Fläche
0,85 EUR
Abwassergebührenfür die Entleerung von geschlossenen Gruben, je m³
(§ 30 Entwässerungssatzung)
7,00 EUR
Bestattungsgebührens. Gebührenordnung zur Friedhofssatzung 
Gebührensatz der Feuerwehrens. Gebührensatzung Feuerwehr