Gemeinde Grävenwiesbach

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Informationen aus dem Rathaus

Kinderreisepass wird ab 01.01.2024 abgeschafft

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern. Geregelt ist diese Neuerung im "Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens" vom 08.10.2023.
 
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wenn Sie mit Ihrem Kind in das Ausland verreisen möchten, benötigen Sie hierfür dann einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind. Bitte beachten Sie hierbei die Bearbeitungsdauer bei einem Personalausweis von ca. 2 - 3 Wochen und bei einem Reisepass von ca. 3 - 5 Wochen. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
 
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

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