Gemeinde Grävenwiesbach

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Archiv der amtlichen Bekanntmachungen

Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser bei Notständen in der Wasserversorgung hier: Feststellung des Trinkwassernotstandes vom 17.06.2022

Amtliche Bekanntmachung
 
Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung
hier: Feststellung des „Trinkwassernotstandes"


Der Gemeindevorstand hat aufgrund der aktuellen Situation in der Trinkwasserversorgung, gemäß § 1 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung den „Trinkwassernotstand" festgestellt.

Das Notstandsgebiet wird für das Gemeindegebiet der Gemeinde Grävenwiesbach festgelegt, insbesondere in der Hochzone des Ortsteils Grävenwiesbach.

Der Trinkwassernotstand wird für den Zeitraum 17.06.2022 bis zunächst 15.07.2022 festgesetzt.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten die Verbote und sonstigen Verpflichtungen zu beachten!


Die Gefahrenabwehrverordnung ist auf der gemeindlichen Website unter dem Link

https://www.graevenwiesbach.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Satzungen/Sonstiges/2020-12-15_-_Gefahrenabwehrverordnung_Trinkwasser_mit_Siegel.pdf

zu finden.
 
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Grävenwiesbach
gez.: Roland Seel
Bürgermeister