Gut zu wissen
Vordrucke für An-, Ab- und Ummeldungen werden zurzeit von den Leiterinnen der Kindergärten ausgehändigt, da die Gemeinde Grävenwiesbach nicht mehr Träger der Kindergärten ist.
Kindergarten-Informationsmitteilungen
Liebe Eltern!
Im Namen des Trägers sowie der Mitarbeiter des Kindergartens begrüßen wir Sie recht herzlich! Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Einrichtung und erlauben uns, Sie mit einigen Grundsätzen unserer Arbeit vertraut zu machen. Darüber hinaus sind wir zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen gerne bereit!
Aufgabe des Kindergartens ist es, die seelischen, geistigen und körperlichen Kräfte des Kindes zu entwickeln. Der Kindergarten will die Familie bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützen und ist bemüht, eng mit ihr zusammen zu arbeiten. Er schafft dem Kind die Möglichkeit, über das Elternhaus hinausgehende Kontakte zu knüpfen und sich im Umgang mit Gleichaltrigen zu üben.
Der Kindergarten leistet zugleich Hilfe für die Hinführung zur Schulreife.
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Aufnahme
Die Kindergärten stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, vom vollendeten 12. Lebensmonat bis zum Einschulungsalter offen. In den Familiengruppen Hundstadt und Laubach werden Kinder vom vollendeten 18. Lebensmonat bis zur Einschulung nach vorhandener Kapazität aufgenommen. Am 01. September 2014 wurden unsere neuen Räumlichkeiten in Grävenwiesbach für die Krippenkinder ab dem 1. Lebensjahr eröffnet
Die Anmeldung für ein Kind muss spätestens 2 Monate vor Beginn des neuen Kindergartenjahres vorliegen. In der Regel soll die Aufnahme zu Beginn eines Kindergartenjahres erfolgen. Je nach Platzkapazität kann die Aufnahme auch zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Der Beginn des Kindergartenjahres (12 Monate) wird vom Gemeindevorstand jährlich festgelegt und mittels Aushang in den Kindergärten entsprechend bekannt gemacht.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Anmeldung vorliegen, kann es bei der Aufnahme in den Kindergarten zu Verzögerungen kommen. Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden. Hierüber ist durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses - nicht älter als 2 Wochen – am Tag der Aufnahme in dem Kindergarten Nachweis zu führen. Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung und einem persönlichen Gespräch mit der Kindergartenleiterin. Die Aufnahme beginnt zum 1. eines Monats. Im Zeitraum der Ferien nach dem letzten Ferientag.
Der oder die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung verbindlich den Termin des gewünschten Betreuungsbeginns. Mit der Zusage des Betreuungsplatzes ist sodann auch die Zahlung der Gebühr ab dem gewünschten Termin bis zum Ende des Kindergartenjahres verbunden.
Ist der Kindergarten voll belegt, kann es bedeuten, dass Sie nicht den Platz in Ihrem Wunschkindergarten bekommen können, sondern Ihnen für die Übergangszeit ein Platz in einem anderen Kindergarten angeboten wird, bis in Ihrem Wunschkindergarten ein Platz frei wird.
Wir werden bei der Platzvergabe in dem von Ihnen gewünschten Kindergarten die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen mit berücksichtigen, d. h. dass ggf. ein jüngeres Kind der Anmeldung Ihres Kindes im gleichen Kindergarten wegen einer früher vorliegenden Anmeldung vorgezogen wird. Dadurch wird jedoch Ihr Rechtsanspruch auf einen Platz ab dem 3. Lebensjahr in einem gemeindlichen Kindergarten nicht beeinträchtigt. Diese Verfahrensweise kam auf Wunsch aller Elternbeiräte zustande.
Grundsätzlich wurde vom Gemeindevorstand auch festgelegt, dass die Verwaltung bei der Vergabe von Kindergartenplätzen befugt ist Geschwisterkindern bevorzugt einen Kindergartenplatz zuzuteilen.
Kindergartenplätze werden dadurch aber nicht auf Vorrat freigehalten.
Die Anmeldung eines Kindes gilt grundsätzlich für die Dauer des Kindergartenjahres. Wird das Kind zu einem späteren Termin angemeldet, als dem Beginn des Kindergartenjahres, so gilt der Zeitraum für den Rest des Kindergartenjahres als verbindlich.
Die Rücknahme einer Anmeldung ganz oder für einen späteren Termin wird nur aus wichtigem Grund akzeptiert. Darunter fällt beispielsweise ein Wohnortwechsel oder die Nichtverfügbarkeit eines Platzes in der gewünschten Einrichtung. Nicht akzeptiert wird dagegen, dass das Kind noch nicht sauber ist.
Die Öffnungszeiten des Kindergartens
Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht vor der Öffnungszeit des Kindergartens zu bringen und es auch pünktlich wieder abzuholen, da außerhalb der Öffnungszeiten eine Aufsicht nicht gewährleistet ist. Ebenfalls aus Gründen der Aufsicht sollten Sie das Kind regelmäßig zum Kindergarten schicken und die Kindergartenleiterin benachrichtigen, wenn es einmal nicht kommen kann.
Fragen & Probleme
Wir sind gerne bereit, mit Ihnen über einzelne Fragen und Probleme zu sprechen. Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch, und nehmen Sie an den regelmäßig stattfindenden Elternabenden im Kindergarten teil.
Ansprechpartnerin: Frau Uebel, Tel.: 06171 88715-11, uebel(@)vzf-taunus.de
Verein zur Förderung der Integration Behinderter Taunus e.V.
Adenauerallee 18
61440 Oberursel