Wahlschein
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
anlässlich der Wahl der Landrätin / des Landrats am 22.01.2012 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie bis zum 01.01.2012 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
ZUM WAHLSCHEINANTRAG
Adresse Wahlamt:
Gemeinde Grävenwiesbach
Bahnhofsweg 2a
61279 Grävenwiesbach
Telefon Wahlamt:
06086/ 9611-32
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
|