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Gemeinde Grävenwiesbach

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Zusammensetzung und Aufgaben des Gemeindevorstandes Grävenwiesbach
Stand: Mai 2011
Aufgaben des Gemeindevorstandes
Zusammensetzung Gemeindevorstand Grävenwiesbach
Name Vorname Ortsteil Partei Funktion
Herber Hellwig Grävenwiesbach FWG Bürgermeister
Klimt Karin Hundstadt UB I. Beigeordnete
Dierker Axel Hundstadt "Bündnis 90/ Die Grünen" -
Fangmann Laurenz Laubach UB -
Friedrich Armin Grävenwiesbach FWG -
Gottschalk Rosemarie Mönstadt SPD -
Heilmann Eginhard Mönstadt SPD -
Radu Heinz Grävenwiesbach FWG -
Stöckmann Lothar Naunstadt CDU -
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Aufgaben des Gemeindevorstandes
§ 66 HGO (Hessische Gemeindeordnung, Fassung vom 1. April 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999; Auszug):
"Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
  1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
  2. die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen
  3. die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
  4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
  5. die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
  6. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
  7. die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen."
    
 
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