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Gemeinde Grävenwiesbach

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Amtliche Bekanntmachungen, Archiv September 2005
Wahlbekanntmachung zur Bürgermeister-Direktwahl am 09.10.2005, 27.09.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 20.09.2005, 01.09.2005
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Grävenwiesbach, 14.09.2005
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Grävenwiesbach, 12.09.2005
Bekanntmachung zur Bürgermeister-Direktwahl am 09.10.2005, 07.09.2005
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 18.09.2005, 07.09.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 12.09.2005, 29.08.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 07.09.2005, 01.09.2005
Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt am 07.09.2005, 31.08.2005

Bekanntmachung zur Bürgermeister-Direktwahl am 09.10.2005
 
Bekanntmachung zur Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Grävenwiesbach am 09.10.2005
 
Gesamttext der Bekanntmachung (pdf-Format, wird im neuen Fenster geöffnet)
 
Grävenwiesbach, den 27. September 2005
Radu, Erster Beigeordneter
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Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 20.09.2005
 
Gemeindevertretung Grävenwiesbach
- Der Vorsitzende -
 
Einladung und Tagesordnung
 
Gemäß § 56 Abs. 1 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer öffentlichen Sitzung Nr. 35-IX-06-2005
 
am Dienstag, dem 20. September 2005, 19:30 Uhr,

in das Bürgerhaus Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, großer Saal, ein.
 
Teil A - Mitteilungen, Anfragen, Beschlussfassung ohne Aussprache
  1. Protokollgenehmigung Nr. 34-IX-05-2005 vom 19.07.2005
  2. Mitteilungen
    2.1 des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
    2.2 der Ausschussvorsitzenden
    2.3 der Vertreter in den Verbänden
    2.4 des Gemeindevorstandes
  3. Mündliche Anfragen an den Gemeindevorstand

Teil B - Beratung und Beschlussfassung mit Aussprache
  1. Entsorgungskosten für die Grünecken
    hier: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
  2. Anträge der Fraktionen
    5.1 Antrag der SPD-Fraktion
    Auflistung von Firmen bei Vergaben im Tiefbau
    5.2 Antrag der SPD-Fraktion
    Hinweisschilder Zufahrt zum Gewerbegebiet in der Kerngemeinde
    5.3 Antrag der SPD-Fraktion
    Berichtsantrag zum Thema "Zwangsverband Kultur" durch die Hess. Landesregierung
    5.4 Antrag der SPD-Fraktion
    Berichtsantrag zum Stand des gemeinsamen Initiativantrages aller Parteien der Gemeindevertretersitzung vom 18. Juni 2002 - die B 456 betreffend -
    5.5 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
    Verleihung der Ehrenbürgerrechte (an Hr. Hans Grünewald)

Grävenwiesbach, den 01.09.2005
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Grävenwiesbach
 
Anlässlich der Grävenwiesbacher Kerb bleibt die Gemeindeverwaltung am Montag, dem 19. September 2005, ab 12.00 Uhr geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. Der Kindergarten in Grävenwiesbach ist ab 13.00 Uhr geschlossen.
Bei Notfällen im Bereich Wasser ist die Erreichbarkeit unter den bekannten Rufnummern gewährleistet.
 
Grävenwiesbach, den 14.09.2005
Der Gemeindevorstand
Herber, Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Grävenwiesbach
 
Wegen der Abschlussarbeiten zur Bundestagswahl 2005 bleiben das Einwohnermelde-, Gewerbe-, Sozial- und Ordnungsamt am Montag, dem 19. September 2005, geschlossen.
 
Grävenwiesbach, den 12.09.2005
gez. Herber, Bürgermeister
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Bekanntmachung zur Bürgermeister-Direktwahl am 09.10.2005
 
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Erteilung von Wahlscheinen und das Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern
 
Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in Grävenwiesbach am 09.10.2005
 
Gesamttext der Bekanntmachung (pdf-Format, wird im neuen Fenster geöffnet)
 
Grävenwiesbach, den 07. September 2005
Herber, Bürgermeister
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Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 18.09.2005
 
  1. Am 18. September 2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag statt.
    Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
     
  2. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt:
     
    Wahlbezirk 1: Grävenwiesbach
    Wahlraum: Bürgerhaus Grävenwiesbach
     
    Wahlbezirk 2: Grävenwiesbach
    Wahlraum: Kindergarten, Gartenstr. 22, Grävenwiesbach
     
    Wahlbezirk 3: Hundstadt
    Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus Hundstadt
     
    Wahlbezirk 4: Laubach
    Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus Laubach
     
    Wahlbezirk 5: Mönstadt
    Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus Mönstadt
     
    Wahlbezirk 6: Naunstadt
    Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus Naunstadt
     
    Wahlbezirk 7: Heinzenberg
    Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus Heinzenberg
     
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22. August 2005 bis 27. August 2005 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
     
    Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.00 Uhr in Grävenwiesbach, Rathaus, Bahnhofsweg 2a zusammen.
     
  3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
     
    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
     
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
     
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
     
    Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
     
    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
     
    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
     
    b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
     
    Der Wähler gibt
     
    seine Erststimme in der Weise ab,
     
    dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
     
    und seine Zweitstimme in der Weise,
     
    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
     
    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
     
  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
     
  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
     
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
     
    b) durch Briefwahl
     
    teilnehmen.
     
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
     
  6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
     
    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

61279 Grävenwiesbach, den 07. September 2005
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
Herber, Bürgermeister
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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
 
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
- Die Vorsitzende -
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport Nr. Nr. 22-IX-03-2005 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Montag, den 12. September 2005, 18:00 Uhr,

in den kleinen Sitzungssaal des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach, eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung Nr. 21-IX-02-2005 vom 06.07.2005
  2. Ehrenbürgerschaft
    Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
  3. Kindergartensituation 2005/2006
  4. Bildung von Anfang an
  5. 25jähriges Jubiläum Wuenheim/Grävenwiesbach
  6. Vorstellung Kinderbetreuungsservice Usingen
  7. Mitteilungen
  8. Anfragen
Grävenwiesbach, den 29.08.2005
gez. Carmen Wilson
Vorsitzende
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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
 
Haupt- und Finanzausschuss
Der Vorsitzende
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 52-IX-09-2005 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Mittwoch, den 07. September 2005, 19:30 Uhr,

in den kleinen Sitzungssaal des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach, eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung Nr. 51-IX-08-2005 vom 19.07.2005
  2. Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
    Ehrenbürgerschaft
  3. Entsorgungskosten für die Grünecken
    hier: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
  4. Mitteilungen
  5. Anfragen

Grävenwiesbach, den 01.09.2005
gez. Herbert Schlicht
Vorsitzender Haupt- und Finanzausschuss
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Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt am 07.09.2005
 
Ortsbeirat Mönstadt
- stellv. Ortsvorsteherin -
 
E i n l a d u n g
 
Gemäß § 82 Abs. 6 HGO werden Sie hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt für
 
Mittwoch, den 07.09.2005, 17.00 Uhr,

in den Feuerwehrraum des Dorfgemeinschaftshauses Mönstadt eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokoll vom 02.03.2005
  2. Problem Kissel (mit Vertreter FFW Mönstadt)
  3. Zisterne SG Mönstadt (mit Vorsitzendem)
  4. Geräteschuppen am Dorfgemeinschaftshaus
  5. Notausgang am DGH
  6. Bürger fragen und Verschiedenes
31.08.2005
gez.: In Vertretung
R. Gottschalk

 
    
 
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