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| Amtliche Bekanntmachungen, Archiv Mai 2011 |
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Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl, 25.05.2011
Einladung zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 31.05.2011, 23.05.2011
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Grävenwiesbach, 17.05.2011
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Grävenwiesbach, 17.05.2011
Einladung zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Hundstadt am 26.05.2011, 17.05.2011
Einladung zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt am 23.05.2011, 17.05.2011
Sprechzeiten des Ortsgerichtes, 17.05.2011
Einladung zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Naunstadt am 25.05.2011, 16.05.2011
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2011, 11.05.2011
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 18.05.2011, 11.05.2011
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forstwirtschaft am 18.05.2011, 11.05.2011
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 18.05.2011, 11.05.2011
Einladung zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 01.06.2011, 11.05.2011
Einladung zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Laubach am 16.05.2011, 10.05.2011
Genehmigung und Auslegung der Haushaltssatzung 2011 der Gemeinde Grävenwiesbach, 07.05.2011
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in, 06.05.2011
Einladung zur öffentlichen, konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 03.05.2011, 21.04.2011
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Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Grävenwiesbach
vollständige Bekanntmachung im PDF-Format
Grävenwiesbach, den 25.05.2011
gez. Matthias Vollberg, Gemeindewahlleiter |
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach
Ortsbeirat Grävenwiesbach
- Ortsvorsteherin -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 (6) HGO lade ich hiermit zur öffentlichen konstituierenden Sitzung Nr. 01-XI-01-2011 des Ortsbeirates Grävenwiesbach am
Dienstag, den 31.05.2011, 18.00 Uhr
in den großen Saal des Bürgerhauses Grävenwiesbach ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers
- Wahl einer oder mehrerer stellvertretenden Ortsvorsteher/innen
- Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers
- Protokollgenehmigung von der Sitzung am 29.11.2010
- Verschiedenes
23.05.2011
gez.: Schlicht
Ortsvorsteherin
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Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Grävenwiesbach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach hat in ihrer Sitzung am 03.05.2011 die Änderung der Hauptsatzung wie folgt beschlossen:
Artikel 1
Präambel
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 03.05.2010 die Änderung der Hauptsatzung wie folgt beschlossen:
Artikel 2
§ 2 Gemeindevertretung
Der § 2 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf fünf festgelegt.
Artikel 3
§ 7 Inkrafttreten
Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Grävenwiesbach, den 17.05.2011
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez.: Herber, Bürgermeister |
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Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
und der Ausschüsse der Gemeinde Grävenwiesbach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach hat in ihrer Sitzung am 03.05.2011 die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Grävenwiesbach wie folgt beschlossen:
Artikel 1
§ 12 Anträge
Der § 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
(3) Anträge sind schriftlich und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unterzeichnet bei der oder dem Vorsitzenden oder bei einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Person in der Verwaltung einzureichen.
Eine Einreichung durch Fax, Computerfax und E-Mail ist zur Wahrung der Frist ausreichend. Das Original ist unverzüglich nachzureichen. Bei Anträgen von Fraktionen genügt –außer im Falle des § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO- die Unterschrift der oder des Vorsitzenden oder ihrer oder seiner Stellvertretung. Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens zwölf volle Kalendertage liegen. Dies gilt auch für Anträge des Gemeindevorstandes und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Diese Frist gilt nicht, wenn mit dem Antrag eine unverzügliche Einberufung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 verlangt wird. Alle Anträge werden spätestens mit der Ladung zur Sitzung jeder Gemeindevertreterin und jedem Gemeindevertreter zugeleitet.
Artikel 2
§ 45 Inkrafttreten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Grävenwiesbach, den 17.05.2011
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez.: Herber, Bürgermeister |
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Hundstadt
Ortsbeirat Hundstadt
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 (6) HGO lade ich hiermit zur öffentlichen konstituierenden Sitzung Nr. 01-XI-01-2011 des Ortsbeirates Hundstadt am
Donnerstag, den 26.05.2011, 19,00 Uhr,
in das alte Rathaus Hundstadt ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers
- Wahl einer oder mehrerer stellvertretenden Ortsvorsteher/innen
- Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers
- Protokollgenehmigung von der letzten Sitzung
- Verschiedenes
17.05.2011
gez. Solz
Ortsvorsteher
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt
Ortsbeirat Mönstadt
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 (6) HGO lade ich hiermit zur öffentlichen konstituierenden Sitzung Nr. 01-XI-02-2011 des Ortsbeirates Mönstadt am
Montag, den 23.05.2011, 19.00 Uhr,
in das DGH Mönstadt – Kellerraum ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers
- Wahl einer oder mehrerer stellvertretenden Ortsvorsteher/innen
- Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers
- Protokollgenehmigung von der Sitzung am 15.03.2011
- Mitteilungen
- Bürger fragen den Ortsbeirat
17.05.2011
gez. Reiter
Ortsvorsteher
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Sprechzeiten des Ortsgerichtes
In der Zeit vom 17.05. bis 31.05.2011 werden die Geschäfte des Ortsgerichtes vom stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Armin Friedrich, wahrgenommen.
Herr Friedrich ist jeweils dienstags von 16.00 bis 17.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung oder privat unter der Tel.-Nr. 06086/ 1390 erreichbar.
Ab 01.06.2011 ist der Ortsgerichtsvorsteher, Herr Heinz Heimann, unter der neuen Tel.-Nr. 06086/ 398629 zu erreichen.
Grävenwiesbach, den 17.05.2011
gez. Herber, Bürgermeister |
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naunstadt
Ortsbeirat Naunstadt
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 (6) HGO lade ich hiermit zur öffentlichen konstituierenden Sitzung Nr. 01-XI-01-2011 des Ortsbeirates Naunstadt am
Mittwoch, den 25.05.2011, 19.00 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Naunstadt ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers
- Wahl einer oder mehrerer stellvertretenden Ortsvorsteher/innen
- Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers
- Protokollgenehmigung von der letzten Sitzung
- Verschiedenes
- Bürger fragen den Ortsbeirat
16.05.2011
gez. Vach
Ortsvorsteher
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Der Vorsitzende
der Gemeindevertretung
E i n l a d u n g
Zur 1. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 01-XI-03-2011 lade ich hiermit gemäß § 62 Abs. 3 HGO die Mitglieder für
Mittwoch, den 18. Mai 2011, 19:30 Uhr
in den großen Sitzungssaal im EG des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach, ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
- Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden
- Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
- Wahl eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
- Protokollgenehmigung Nr. 48-X-02-2011 vom 23.02.2011
- Mitteilungen
- Anfragen
11.05.2011
gez.: Eike von der Heyden
(Vorsitzender der Gemeindevertretung)
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
Der Vorsitzende
der Gemeindevertretung
E i n l a d u n g
Zur 1. öffentlichen Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses Nr. 01-XI-02-2011 lade ich hiermit gemäß § 62 Abs. 3 HGO die Mitglieder für
Mittwoch, den 18. Mai 2011, 19:00 Uhr
in den großen Sitzungssaal im EG des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach, ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
- Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden
- Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
- Wahl eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
- Protokollgenehmigung Nr. 20-X-01-2011 vom 23.02.2011
- Mitteilungen
- Anfragen
11.05.2011
gez.: Eike von der Heyden
(Vorsitzender der Gemeindevertretung)
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Der Vorsitzende
der Gemeindevertretung
E i n l a d u n g
Zur 1. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forstwirtschaft Nr. 01-XI-01-2011 lade ich hiermit gemäß § 62 Abs. 3 HGO die Mitglieder für
Mittwoch, den 18. Mai 2011, 18:30 Uhr
in den großen Sitzungssaal im EG des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach, ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
- Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden
- Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
- Wahl eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
- Protokollgenehmigung Nr. 16-X-03-2010 vom 11.12.2010
- Mitteilungen
- Anfragen
11.05.2011
gez.: Eike von der Heyden
(Vorsitzender der Gemeindevertretung)
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
Der Vorsitzende
der Gemeindevertretung
E i n l a d u n g
Zur 1. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport Nr. 01-XI-01-2011 lade ich hiermit gemäß § 62 Abs. 3 HGO die Mitglieder für
Mittwoch, den 18. Mai 2011, 18:00 Uhr
in den großen Sitzungssaal im EG des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach, ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
- Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden
- Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
- Wahl eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
- Protokollgenehmigung Nr. 21-X-05-2010 vom 01.12.2010
- Mitteilungen
- Anfragen
11.05.2011
gez.: Eike von der Heyden
(Vorsitzender der Gemeindevertretung)
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg
Ortsbeirat Heinzenberg
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 (6) HGO lade ich hiermit zur öffentlichen konstituierenden Sitzung Nr. 01-XI-02-2011 des Ortsbeirates Heinzenberg am
Mittwoch, den 01. Juni 2011, 20.00 Uhr
in das Feuerwehrgerätehaus Heinzenberg ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers
- Wahl einer oder mehrerer stellvertretenden Ortsvorsteher/innen
- Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers
- Protokollgenehmigung der Sitzung vom 24.02.2011
- Mitteilungen
- Bürger fragen den Ortsbeirat
11.05.2011
gez.: Hellmann
Ortsvorsteher
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Laubach
Ortsbeirat Laubach
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 HGO (6) der Hessischen Gemeindeordnung lade ich hiermit zur öffentlichen konstituierenden Sitzung Nr. 01-XI-01-2011 des Ortsbeirates Laubach am
Montag, den 16. Mai 2011, 20.15 Uhr,
in die "Alte Schule" Laubach ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers
- Wahl einer oder mehrerer stellvertretenden Ortsvorsteher/innen
- Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin/eines stellvertretenden Schriftführers
- Protokollgenehmigung vom 24.11.2010
- Offene Punkte
10.05.2011
gez. Butz
Ortsvorsteher
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Genehmigung und Auslegung der Haushaltssatzung 2011 der Gemeinde Grävenwiesbach
Die von der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 17.12.2010 beschlossene Haushaltssatzung 2011 wird nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung, durch den Herrn Landrat des HTK vom 21.04.2011, öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2011 wird gemäß § 97 Abs. 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Zeit vom 09.05.2011 bis einschließlich 17.05.2011 im Zimmer Nr. 11 des Rathauses, Bahnhofsweg 2a, während den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Grävenwiesbach, den 07.05.2011
Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Herber, Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Grävenwiesbach für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der § 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142) in der geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach am 17.12.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:...
Haushaltssatzung (PDF-Format)
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Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in
Die Gemeinde Grävenwiesbach (5.400 Einwohner), Hochtaunuskreis, beabsichtigt eine befristete Teilzeitstelle
eines/einer Sachbearbeiter(s)/in im Einwohnermelde-, Wahl-, Pass-, Sozial-, Gewerbe- und Ordnungsamt,
mit 48,72% der regelm. wöchentlichen Arbeitszeit (19 Stunden) schnellstmöglich zu besetzen.
Folgende Arbeitszeiten sind zu besetzen:
Montag: 12:30 – 17:00 Uhr,
Dienstag: 12:30 – 18:00 Uhr (optional-frei),
Mittwoch: 12:30 – 17:00 Uhr,
Donnerstag: 12:30 – 17:00 Uhr (optional von 07:00 Uhr – 17:00 Uhr).
Das Aufgabengebiet beinhaltet die überwiegend selbständige Abarbeitung sämtlicher Angelegenheiten in dem neuen Bürgerbüro. Dies sind die Fachbereiche des Einwohnermelde-, Pass-, Sozial-, Gewerbe-, Wahl- und Ordnungsamtes.
Weitere Arbeitsbereiche können durch Organisationsveränderungen zugewiesen werden.
Gesucht wird eine qualifizierte, belastbare, engagierte und teamfähige Persönlichkeit, die selbständiges Arbeiten gewohnt ist und über die entsprechende Berufserfahrung verfügt.
Fundierte Kenntnisse in den Fachanwendungen der Anwenderprogramme, wie Pamela, Owi21, Ewo21, Kfz21, Tigris, eKita und PC-Wahl runden das Anforderungsprofil ab.
Wünschenswert wäre die Qualifikation des/der Bewerbers/in um Anträge in der gesetzlichen Rentenversicherung wahrnehmen zu können.
Die Bereitschaft zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Der Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft das Privatfahrzeug für die mit der Stelle verbundenen Aufgaben ggf. einzusetzen, wird grundsätzlich erwartet.
Die Gemeinde Grävenwiesbach verfügt über ein EDV-Netzwerk das in allen Arbeitsbereichen der Verwaltung ihren Einsatz findet. EDV-Kenntnisse, insbesondere in den MS-Office Anwendungen Word, Excel und Outlook sind unabdingbar.
Die Vergütung erfolgt bis nach der EGr. 6 des TVöD mit den derzeit üblichen Sozialleistungen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 19.05.2011 an die Gemeinde Grävenwiesbach -Gemeindevorstand-, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach.
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Einladung zur öffentlichen, konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach
Gemeinde Grävenwiesbach
- Der Bürgermeister -
An die Mitglieder
- der Gemeindevertretung
- des Gemeindevorstandes
Einladung und Tagesordnung
Gemäß den §§ 56 und 58 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer konstituierenden Sitzung Nr. 01-XI-02-2011
am Dienstag, den 03. Mai 2011, 19.30 Uhr
in das Bürgerhaus Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, großer Saal, ein.
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister
- Feststellung des an Lebensjahren ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung und Übernahme der Leitung der Sitzung durch den ältesten/die älteste Gemeindevertreter/in (§ 57 Abs. 1 S. 3 HGO)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (§ 57 Abs. 1 HGO)
- Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- ...
vollständige Bekanntmachung im PDF-Format
Grävenwiesbach, 21. April 2011
( Hellwig Herber )
Bürgermeister
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