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| Amtliche Bekanntmachungen, Archiv März 2008 |
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Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung, 12.03.2008
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 11.03.2008, 26.02.2008
Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 17.03.2008, 03.03.2008
Öffentliche Mahnung, 28.02.2008
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Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Mit Schreiben vom 29.02.2008 hat der Landrat des Hochtaunuskreises die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grävenwiesbach für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt genehmigt:
"Hiermit genehmige ich
den in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grävenwiesbach für das Haushaltsjahr 2007 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.737.983 Euro
(in Worten: Einemillionsiebenhundertsiebenunddreißigtausendneunhundertdreiundachtzig Euro) gemäß § 103 (2) HGO.
Bad Homburg, den 26.02.2008
Der Landrat des Hochtaunuskreises
gez. Ulrich Krebs
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und alle Anlagen für das Jahr 2007 liegen in der Zeit vom 17.03.2008 bis zum 28.03.2008 im Rathaus der Gemeinde Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2 a, Zimmer 11, während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Grävenwiesbach, 12.03.2008
gez. Herber
Bürgermeister
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Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 11.03.2008
Gemeindevertretung Grävenwiesbach
- Der Vorsitzende -
Einladung und Tagesordnung
Gemäß § 56 Abs. 1 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer öffentlichen Sitzung Nr. 17 - X - 02 - 2008
am Dienstag, den 11. März 2008, 19:30 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Naunstadt, Zeilstr. 28, großer Saal, ein.
I. Ehrung verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger
II. Verleihung der Ehrenbezeichnung "Ehrenortsvorsteher von Naunstadt"
III. Verleihung einer Jubiläumsurkunde an den Bürgermeister
Teil A - Protokollgenehmigungen, Mitteilungen und mündliche Anfragen
- Protokollgenehmigung Nr. 16-X-01-2008 vom 12.02.2008
- Mitteilungen
2.1 des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
2.2 der Ausschussvorsitzenden
2.3 der Vertreter in den Verbänden
2.4 des Gemeindevorstandes
- Mündliche Anfragen an den Gemeindevorstand
Teil B - Beschlussfassung ohne Aussprache
Teil C - Beratung und Beschlussfassung mit Aussprache
- Beschluss über die gemeinsame Müllausschreibung
- Haushaltsüberschreitungen für das Jahr 2007 nach § 100, Abs. 1 (HGO)
hier: Überplanmäßige Ausgaben - zur Kenntnis
- "Anträge" der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der
Gemeinde Grävenwiesbach
hier: Änderung des § 12 Absatz 3 der Geschäftsordnung
(Bitte die Sitzungsunterlage zum Teil C - TOP 5.2 aus der GVER-Sitzung vom 13.11.2007 mitbringen !!!)
- Anträge der Fraktionen
7.1 Antrag der SPD-Fraktion
Konzept zur Instandhaltung von Wanderwegen auf Gemeindegebiet
7.2 Antrag der FDP
Stellungnahme des Hess. Städte- und Gemeindebundes in Sachen EKVO
7.3 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Künftige Nutzung des Bahnhofs
Grävenwiesbach, den 26.02.2008
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 17.03.2008
Ortsbeirat Grävenwiesbach
- Ortsvorsteherin -
E i n l a d u n g
Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach gemäß § 82 ( 6 ) HGO werden Sie hiermit für
Montag, den 17.03.2008 um 20:00 Uhr,
in den großen Saal des Bürgerhauses Grävenwiesbach eingeladen.
Tagesordnung:
- Protokollgenehmigung der Sitzung 27.11.2007
- Kreiselgestaltung
- Gestaltung Josef Grünewald Straße / Ecke Thüringer Straße
- Verwendung die im Haushalt 08 zur Verfügung stehenden Mittel des OB
- Mitteilungen
- Verschiedenes
- Bürger fragen den OB
03.03.2008
gez. Schlicht
Ortsvorsteherin
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Öffentliche Mahnung
Hiermit werden alle säumigen Steuer- und Abgabenzahler öffentlich gemahnt, da am 15.02.2008 Grundsteuer, Wassergeld, Abwassergebühr, Müllgebühr und Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2008, sowie die Nachforderung Wasser-u. Kanalabrechnung 2007 zur Zahlung fällig waren.
Ebenso werden alle anderen säumigen Zahlungspflichtigen, die z.B. Genehmigungsgebühren, Gestattungen, Sperrmüllgebühren etc. zu zahlen hatten, gemahnt.
Wir bitten alle Bürger, die in Rückstand geraten sind, umgehend ihre Schuld unter Angabe der Steuer- bzw. Abgaben-Nummer zu begleichen.
Bei nicht pünktlicher Zahlung fälliger Forderungen wird Ihr Steuerkonto per EDV-Verfahren mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet, die wir ebenso wie die Hauptforderung beitreiben müssen.
Sie können dies vermeiden, wenn Sie uns per Einzugsermächtigung Ihre Steuern und Abgaben von Ihrem Konto einziehen lassen.
Vordrucke hat hierfür Ihre Gemeindekasse oder das Steueramt zur Verfügung!
Um Fehlbuchungen oder Rückfragen zu vermeiden, ist für die Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt die Angabe Ihrer Gemeinde-Kontonummer (die in der Mitte Ihres Bescheides oben ausgewiesen ist) erforderlich.
Grävenwiesbach, den 28. Februar 2008
Gemeinde Grävenwiesbach
Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach
Schuster, Kassenverwalterin
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