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Gemeinde Grävenwiesbach

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Amtliche Bekanntmachungen, Archiv März 2007
Bekanntmachung der Wasser-Härtebereiche in den Versorgungszonen der Gemeinde Grävenwiesbach, 23.03.2007
 
Sitzung des Ortsbeirates Laubach am 28.03.2007, 23.03.2007
 
Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 26.03.2007, 12.03.2007
 
Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 22.03.2007, 14.03.2007
 
Sitzung des Ortsbeirates Naunstadt am 19.03.2007, 14.03.2007
 
Stellenausschreibung Ausbildungsstelle Verwaltungsfachangestellte/r, 10.03.2007
 
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2007/2008, 02.03.2007
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 06.03.2007, 28.02.2007
 
Stellenausschreibung Teilzeitstellen, 28.02.2007
 

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz-WRMG)
hier: Bekanntmachung der Härtebereiche in den Versorgungszonen der Gemeinde Grävenwiesbach.

 
Gemäß § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) hat die Gemeinde mindestens einmal jährlich den Wasserabnehmern den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben.
Härtebereich weich unter 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter = bis 8,4 °dH.
Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter = über 8,4 bis 14 °dH.
Härtebereich hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter = mehr als 14 °dH.
Bei den letzten chemischen Trinkwasseruntersuchungen wurden folgende Härtebereiche in den Ortsnetzen der einzelnen Ortsteile festgestellt:
Ortsteil Grävenwiesbach - Hochzone
Am Bahndamm, Bahnhofsweg 10 - 13, Naunstädter Straße, Taunusstraße, Breslauer Straße, Frankfurter Straße 51a, 53, 55 bis Ende, Danziger Straße, Egerländer Straße, Königsberger Straße, Thüringer Straße, Bahnhof
Am Schlagbaum, Am Wenzelflecken, Am Wolfsloch, Auf der Hohl, Birkenweg, Buchenweg, Lindenstraße, Erlenstraße, Mönchweg, Fasanenweg, Weißensteiner Weg, Richard-Schirrmann-Straße, Frankfurter Straße 1 - 14, Hasselborner Straße, Am Tunnel
Härtebereich weich
1,0 mmol/l, 5,73 °dH.
Ortsteil Grävenwiesbach - Tiefzone
(alle nicht in der Hochzone genannten Straßen)
Härtebereich weich
1,1 mmol/l, 6,11 °dH.
Ortsteil Heinzenberg Härtebereich weich
0,8 mmol/l, 4,76 °dH.
Ortsteil Hundstadt Härtebereich weich
1,3 mmol/l, 7,24 °dH.
Ortsteil Laubach Härtebereich weich
1,5 mmol/l, 8,20 °dH.
Ortsteil Mönstadt Härtebereich weich
1,2 mmol/l, 6,77 °dH.
Ortsteil Naunstadt Härtebereich weich
1,5 mmol/l, 8,15 °dH.

 
Um Beachtung der Härtebereiche bei der Dosierung der Wasch- und Reinigungsmittel wird gebeten.
 
Die im Januar 2007 durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen in den gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen durch das Institut Fresenius können von den Bürgern der Gemeinde Grävenwiesbach zu den Dienststunden in der Bauverwaltung, Frankfurter Straße 47, eingesehen werden.
 
Grävenwiesbach, den 23. März 2007
Der Gemeindevorstand
Herber, Bürgermeister
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Sitzung des Ortsbeirates Laubach am 28.03.2007
 
Ortsbeirat Laubach
- Ortsvorsteher -
 
E i n l a d u n g
 
Gemäß § 82 (6) der Hessischen Gemeindeordnung lade ich hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Laubach am
 
Mittwoch, dem 28. März 2007 ,20.00 Uhr,

in die "Alte Schule" Laubach ein.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung
  2. Mitteilungen
  3. Beratung über den Doppelhaushalt 2007/2008
  4. Sachstand Dorferneuerung
  5. Sachstand Neubau Feuerwehrgerätehaus
  6. Verschiedenes
23.03.2007
gez. Reiner Butz
Ortsvorsteher
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Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 26.03.2007
 
Ortsbeirat Grävenwiesbach
- Ortsvorsteherin -
 
E i n l a d u n g
 
Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach gemäß § 82 ( 6 ) HGO werden Sie hiermit für
 
Montag, den 26.03.2007, 20.00Uhr,

in den großen Saal des Bürgerhauses Grävenwiesbach eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung der Sitzung vom 6. Nov.2006
  2. Protokollgenehmigung der Sitzung vom 16. Feb.2007
  3. Beratung Haushalt 2007/2008
  4. Information einfache Stadterneuerung
  5. Arbeitseinsatz/ Instalthaltung der Wassertretanlage
  6. Mitteilungen
  7. Bürgerfragen
  8. Verschiedenes
12.03.2007
gez. Gabriele Schlicht
Ortsvorsteherin
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Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 22.03.2007
 
Ortsbeirat Heinzenberg
- Ortsvorsteher -
 
E i n l a d u n g
 
Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg gemäß § 82 (6) HGO werden Sie hiermit für
 
Donnerstag, den 22.03.2007, 20.00 Uhr,

in das Dorfgemeinschaftshaus Heinzenberg eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung der letzten Ortsbeiratssitzung
  2. Beratung über den Haushaltsentwurf 2007/2008
  3. Information über den Stand der Einführung DSL
    (schneller Internetzugang) für Heinzenberg
  4. Mitteilungen und Anfragen
  5. Bürger fragen den Ortsbeirat
14.03.2007
gez. Hellmann
Ortsvorsteher
 
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Sitzung des Ortsbeirates Naunstadt am 19.03.2007
 
Ortsbeirat Naunstadt
- Ortsvorsteher -
 
E i n l a d u n g
 
Gemäß § 82 HGO lade ich hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naunstadt am
 
Montag, den 19.03.2007, 19.30 Uhr,

in den Feuerwehrschulungsraum im DGH ein.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung
  2. Beratung und Stellungnahme Haushalt 2007/2008
  3. Grillplatz
  4. Freiwillige Hilfsaktion
  5. Mitteilungen und Anfragen
14.03.2007
gez. Dieter Vach
Ortsvorsteher
 
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Stellenausschreibung Ausbildungsstelle Verwaltungsfachangestellte/r
 
Die Gemeinde Grävenwiesbach (5.400 Einwohner), Hochtaunuskreis, beabsichtigt eine Ausbildungsstelle für den Beruf als
 
Verwaltungsfachangestellte/r

ab dem 01.09.2007 bereitzustellen.
 
Was machen Verwaltungsfachangestellte/r?
  • beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit.
  • beschaffen und bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.
  • bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme.
  • ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften an.
  • bearbeiten Personal- und Finanzangelegenheiten.

Anforderungsprofil an den/die Bewerber/in
Gute Deutschkenntnisse, geistige Beweglichkeit, Sorgfalt, Geschick im Umgang mit Menschen, soziales Verhalten, Interesse am betrieblichen Rechnungswesen und der EDV.
Gewünscht wird die mittlere Reife (Realschulabschluss) und ebenso grundlegende EDV-Kenntnisse.
 
Ausbildungsdauer, Standort und Vergütung
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre, die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem TVAöD mit den üblichen Sozialleistungen. Die Ausbildung erfolgt in Grävenwiesbach und der Berufsschulunterricht in den ersten beiden Jahren in Oberursel, teilweise kombiniert mit einem Blockunterricht am Verwaltungsseminar in Frankfurt, wo auch das letzte Schuljahr absolviert wird.
 
Bewerbungsunterlagen Beglaubigte Fotokopie des letzten Schulzeugnisses, Bewerbungsschreiben mit tabellarischen Lebenslauf und wünschenswert wäre ein aktuelles Lichtbild.
 
Die Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01.04.2007 an die Gemeinde Grävenwiesbach -Gemeindevorstand-, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach, Telefon 06086/9611-11. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Haupt- und Personalamtsleiter, Herr Bullmann, gerne zur Verfügung.
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Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2007/2008
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007/2008 mit allen Anlagen der Gemeinde Grävenwiesbach liegt gem. § 97 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung an sieben Tagen in der Zeit vom
 
07.03.2007 bis einschließlich 16.03.2007

im Zimmer 11 des Rathauses, Bahnhofsweg 2 a, während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007/2008 wird der Gemeindevertretung am 06.03.2007 vorgelegt. Die Bürger haben das Recht, den Entwurf der Haushaltssatzung einzusehen.
 
Grävenwiesbach, den 02.03.2007
Der Gemeindevorstand Grävenwiesbach
gez. Herber, Bürgermeister
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Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 06.03.2007
 
Gemeindevertretung Grävenwiesbach
- Der Vorsitzende -
 
Einladung und Tagesordnung
 
Gemäß § 56 Abs. 1 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer öffentlichen Sitzung Nr. 09 - X - 01 - 2007
 
am Dienstag, den 06. März 2007, 19:30 Uhr,

in das Bürgerhaus Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, großer Saal, ein.
 
I. Ehrung verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger
 
Teil A - Protokollgenehmigungen, Mitteilungen und mündliche Anfragen
  1. Protokollgenehmigung Nr. 08-X-11-2006 vom 15.12.2006
  2. Mitteilungen
    2.1 des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
    2.2 der Ausschussvorsitzenden
    2.3 der Vertreter in den Verbänden
    2.4 des Gemeindevorstandes
  3. Mündliche Anfragen an den Gemeindevorstand
  4. Vorlage des Entwurfs der Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2007/2008 nebst Anlagen

Teil B - Beratung und Beschlussfassung ohne Aussprache
  1. Wahl eines/einer Ortsgerichtsschöffen/in für das Ortsgericht Grävenwiesbach

Teil C - Beratung und Beschlussfassung mit Aussprache
  1. Grundsatzentscheidung über die Einführung der Doppik
  2. Programm "Einfache Stadterneuerung" Grävenwiesbach
    hier: Förderrichtlinien für Privatmaßnahmen
  3. Anträge der Fraktionen
    8.1 Antrag der FDP
    Eigenkontrollverordnung
    8.2 Antrag der SPD-Fraktion
    Behandlung des Gutachtens zur Wirtschaftsförderung mit Strukturanalyse des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
    8.3 Antrag der SPD-Fraktion
    Behandlung des Schlussberichtes der Vergleichenden Prüfung
    "Haushaltsstruktur 2005 - Größere Gemeinden" des Landesrechnungshofes Hessen
    8.4 Antrag der SPD-Fraktion
    Bürgerhaushalt

Grävenwiesbach, den 28.02.2007
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Stellenausschreibung
 
Bei der Gemeinde Grävenwiesbach (5.400 Einwohner), Hochtaunuskreis, sind folgende Teilzeitstellen mit 50% der regelm. wöchentlichen Arbeitszeit (zur Zeit 19,50 Stunden) ab dem 01.05.2007 bzw. schnellstmöglich zu besetzen.
 
Die Besetzung der Teilzeitstellen erfolgt zunächst mit einer zeitlichen Befristung.
 
Ein/Eine Sachbearbeiter/in im Bauamt
 
Das Aufgabengebiet beinhaltet überwiegend die Zuarbeit zu den weiteren Mitarbeitern des Bauamtes sowie die eigenständige Erledigung weiterer Arbeitsbereiche im Bauamt. Gute bzw. grundlegende Kenntnisse im Beitragswesen, Satzungsrecht und der EKVO sind wünschenswert. Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
  • Kompletter Rechnungs- und Buchungsverkehr im Bauamt
  • Bewirtschaftung gemeindlicher Gebäude (z. B. Heizöllieferungen, Stromabrechnungen)
  • Straßenbeleuchtung
  • Sachbearbeitung des gemeindlichen Holz, An- und Verkaufs
  • Schriftverkehr des Bauamtes
  • Veranlagung von Beiträgen
  • Betreuung der gemeindlichen Bachläufe
  • Umweltberater
  • Terminierung und Abrechnung Grubenleerungen
  • Kontrolle und Fortführung des Versiegelungskatasters als Zuarbeit für das Steueramt

Weiterhin wird erwartet, dass eine Vertretung im Liegenschaftsamt gewährleistet wird. Weitere Arbeitsbereiche können durch Umstrukturierung zugewiesen werden.
 
Ein/Eine Sachbearbeiter/in im Liegenschaftsamt
 
Das Aufgabengebiet beinhaltet überwiegend die Zuarbeit zum Liegenschaftsleiter und die teilweise eigenständige Erledigung weiterer Arbeitsbereiche in der Grundstücksverwaltung. Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
  • Kaufvertragsabwicklungen
  • Mitarbeit beim An- und Verkauf von Grundstücken
  • Erteilung von Vorrangs-, Eintragungs- und Löschungsbewilligungen
  • Zusammenarbeit mit den Notariaten
  • Verpachtung der Gemeindegrundstücke

Stellenspezifische Anforderungen: Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte/r.
 
Weiterhin wird erwartet, dass eine Vertretung im Bauamt gewährleistet wird. Weitere Arbeitsbereiche können durch Umstrukturierung zugewiesen werden.
 
Allgemein Anforderungen/Voraussetzungen:
Gesucht werden qualifizierte, belastbare und engagierte Persönlichkeiten, die selbständiges Arbeiten gewöhnt sind und über Teamfähigkeiten und Organisationsgeschick verfügen.
 
Die Bereitschaft zur Aus-, Weiter- und Fortbildung wird vorausgesetzt, ebenso für anfallende Mehrarbeit aus besonderen Gründen. Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere in den MS-Office Anwendungen Word, Excel und Outlook sind unabdingbar, die Bereitschaft sich in weitere und neue Software einzuarbeiten wird vorausgesetzt. Der Führerschein der Klasse B ist erforderlich. Weiterhin wären Kenntnisse im Buchungsprogramm der KIV/ekom21 wünschenswert.
 
Die Bereitschaft, an den Sitzungen der kommunalen Gremien außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit teilzunehmen, wird ebenso vorausgesetzt.
 
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD und die Probezeit beträgt 6 Monate.
 
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
 
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 18.03.2007 an die Gemeinde Grävenwiesbach -Gemeindevorstand-, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach.
Für weitere Fragen steht Ihnen Hr. Bullmann unter der Telefon 06086/9611-11 zur Verfügung.
    
 
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