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Gemeinde Grävenwiesbach

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Amtliche Bekanntmachungen, Archiv März 2005
Überprüfung von Wasserdurchflussmengen und Wasserdrücken im Ortsteil Grävenwiesbach am 30. März 2005 , 29.03.2005
Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2000 - 2003, 23.03.2005
Impfaktion zur Bekämpfung der Tollwut, 23.03.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 22.03.2005, 01.03.2005
Entsorgung von Weißblechdosen über die "gelben Säcke", 10.03.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 16.03.2005, 09.03.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bau-, Siedlungs- und Planungsausschusses am 09.03.2005, 21.02.2005
Öffentliche Mahnung, 02.03.2005
Bekanntmachung der Wasser-Härtebereiche in den Versorgungszonen der Gemeinde Grävenwiesbach, 01.03.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 07.03.2005, 28.02.2005

Überprüfung von Wasserdurchflussmengen und Wasserdrücken an Hydranten im Ortsteil Grävenwiesbach am Mittwoch, dem 30. März 2005, zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr
 
Im Zuge der Erweiterung der Wiesbachschule Grävenwiesbach lässt der Hochtaunuskreis an verschiedenen Hydranten in der Nähe der Schule die Wasserdurchflussmengen sowie die Wasserdrücke überprüfen.
Die Prüfung findet am 30. März 2005 in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr statt.
 
Durch die erhöhte Wasserentnahme bei den Messungen an den Hydranten kann es zu Druckschwankungen im Wasserversorgungsnetz Bereich Hochzone kommen, insbesondere im Umkreis der Schule.
 
Weiterhin können sich Inkrustierungen in den Wasserleitungsrohren lösen und das Wasser braun verfärben. Wir möchten deshalb die Einwohner des Ortsteils Grävenwiesbach bitten, in dieser Zeit keine Wäsche zu waschen, um deren Verschmutzung zu vermeiden.
 
Grävenwiesbach, den 29.03.2005
Herber, Bürgermeister
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Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2000 - 2003
 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach hat gemäß § 114 Abs. 1 (HGO) über die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hochtaunus geprüften Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2000, 2001, 2002 und 2003 beraten und beschlossen, dem Gemeindevorstand wurde vorbehaltlos Entlastung erteilt.
 
Gemäß § 114 Abs. 2 (HGO) wird dieser Beschluss der Gemeindevertretung öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnungen mit Erläuterungsberichten und Stellungnahmen liegen im Rathaus in der Zeit vom 29.03. bis 07.04.2005, während der Sprechzeiten, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
 
Grävenwiesbach, den 23.03.2005
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Herber, Bürgermeister
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Impfaktion zur Bekämpfung der Tollwut
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach weist darauf hin, dass ab dem 29.03.2005 eine weitere Impfaktion zur Bekämpfung der Tollwut stattfindet.
 
In den Stadtrandgebieten und außerhalb geschlossener Ortschaften sollten während der Impfaktion und in den darauf folgenden acht Tagen Hunde an der Leine geführt werden, damit die Köder möglichst vollständig ihre Zweckbestimmung finden.
 
Gerade in den Stadtrandgebieten werden viele Impfköder durch andere Tiere, insbesondere freilaufende Hunde aufgenommen. Dies ist für die betroffenen Tiere zwar ungefährlich, führt aber dazu, dass die Füchse als eigentliche Zielgruppe der Impfaktion gar keine oder zu wenig Köder auffinden und damit auch nicht mehr immunisiert werden können. Es ist völlig ausreichend, wenn in dem Zeitraum vom 29.03.2005 - 15.04.2005 Hunde an der Leine gehalten werden, da in dieser Zeit eine ausreichende Immunisierung der Füchse erfolgt. Das gemeinsame Ziel, die Tollwut vollständig zu tilgen und damit die Bevölkerung vor dieser gefährlichen Seuche zu schützen, sollte diese vorübergehende Einschränkung wert sein.
 
Bei weiteren Fragen sollte sich der Bürger an das Staatliche Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz in 61250 Usingen, Obergasse 23, Tel. 06081/918390 wenden.
 
Grävenwiesbach, den 23.03.2005
gez. Herber, Bürgermeister
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Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 22.03.2005
 
Gemeindevertretung Grävenwiesbach
- Der Vorsitzende -
 
Einladung und Tagesordnung
 
Gemäß § 56 Abs. 1 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer öffentlichen Sitzung Nr. 31-IX-02-2005
 
am Dienstag, den 22. März 2005, 19:30 Uhr,

in das Bürgerhaus Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, großer Saal, ein.
 
Teil A - Mitteilungen, Anfragen, Beschlussfassung ohne Aussprache
  1. Protokollgenehmigung Nr. 30-IX-01-2005 vom 25.01.2005
  2. Mitteilungen
    2.1 des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
    2.2 der Ausschussvorsitzenden
    2.3 der Vertreter in den Verbänden
    2.4 des Gemeindevorstandes
  3. Mündliche Anfragen an den Gemeindevorstand

Teil B - Beratung und Beschlussfassung mit Aussprache
  1. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Doppelhaushaltssatzung und des Doppelhaushaltsplanes nebst Anlagen für die Haushaltsjahre 2005/2006
    4.1 Verwaltungshaushalt 2005/2006
    4.2 Vermögenshaushalt 2005/2006
    4.3 Stellenplan 2005/2006
    4.4 Investitionsprogramm 2004 - 2008
    4.5 Finanzplanung 2004 - 2008
    4.6 Haushaltssatzung 2005/2006
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfungen der Jahresrechnungen 2000 bis 2003
  3. Feuerwehrbedarfsplan - 1. Fortschreibung
    Beratung und Beschlussfassung
  4. Satzungsänderungen
    a.) Wasserversorgungssatzung -WVS-
    b.) Entwässerungssatzung -EWS-
  5. Anträge der Fraktionen
    8.1 SPD-Fraktion
    Beteiligung an Klage gegen Kreisumlagenerhöhung
    8.2 SPD-Fraktion
    Erhaltung des Kindergartenbusses
    8.3 Gemeinsamer Antrag der CDU- und FWG-Fraktion
    Vergaberichtlinien
    8.4 Gemeinsamer Antrag der CDU- und FWG-Fraktion
    Bauplatzvergabegrundsätze der Gemeinde Grävenwiesbach

Grävenwiesbach, den 01.03.2005
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Entsorgung von Weißblechdosen über die "gelben Säcke"
 
Zu Jahresbeginn wurden, in eigener Initiative, vom Entsorger die Wertstoffcontainer für die "Weißblechdosen" von den jeweiligen Standplätzen eingezogen.
 
In Abstimmung mit den Verantwortlichen vom "Dualen System Deutschland" erfolgt nun zukünftig die Entsorgung der Weißblechdosen über die in jedem Haushalt verfügbaren "gelben Säcke".
 
Wir bitten daher keine Dosen mehr an den Containerstandplätzen zu entsorgen.
An den Containerstandplätzen können künftig nur noch haushaltsübliche Glasgebinde (Grün-, Braun- und Weißglas) entsorgt werden.
 
Die "gelben Säcke" erhalten Sie wie gewohnt im Foyer der Bauverwaltung, während der Sprechzeiten.
 
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
 
Grävenwiesbach, den 10.03.2005
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Herber, Bürgermeister
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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
 
Haupt- und Finanzausschuss
Der Vorsitzende
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 47-IX-04-2005 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Mittwoch, den 16. März 2005, 19:30 Uhr,

in den kleinen Sitzungssaal des Bürgerhauses Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigungen
    1.1 Nr. 45-IX-02-2004 vom 26.02.2005
    1.2 Nr. 46-IX-03-2004 vom 02.03.2005
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfungen der Jahresrechnungen 2000 bis 2003
  3. Satzungsänderungen
    a.) Wasserversorgungssatzung -WVS-
    b.) Entwässerungssatzung -EWS-
  4. Mitteilungen
  5. Anfragen
Grävenwiesbach, den 09.03.2005
gez. Herbert Schlicht
Vorsitzender Haupt- und Finanzausschuss
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Bau-, Siedlungs- und Planungsausschusses
 
Zur öffentlichen Sitzung des Bau-, Siedlungs- und Planungsausschusses Nr. 15-IX-01-2005 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Mittwoch, den 09. März 2005, 18:00 Uhr,

in den Sitzungssaal der Bauverwaltung, Frankfurter Str. 47, 61279 Grävenwiesbach, eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung Nr. 14-IX-02-2004 vom 15.09.2004
  2. Feuerwehrbedarfsplan - 1. Fortschreibung
    Beratung und Beschlussfassung
  3. Sachstandsbericht Eigenkontrollverordnung
  4. Sachstandsbericht Feuerwehrgerätehaus Grävenwiesbach
  5. Sachstandsbericht Kläranlage Mönstadt
  6. Grundsatzbeschluss zur Übertragung von Grundstücksverkaufsbeschlüssen an den Gemeindevorstand im Rahmen des § 1 Abs. 3.3 der Hauptsatzung
    hier: Abweichung vom Richtwertkartenpreis
  7. Beratung Doppelhaushalt 2005 und 2006
  8. Neufassung Vergaberichtlinien der Gemeinde Grävenwiesbach
  9. Mitteilungen
  10. Anfragen

Grävenwiesbach, den 21.02.2005
gez. Ulrich Ott
Vorsitzender
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Öffentliche Mahnung
 
Hiermit werden alle säumigen Steuer- und Abgabenzahler öffentlich gemahnt, da am 15.02.2005 Grundsteuer, Wassergeld, Abwassergebühr, Müllgebühr und Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2005 zur Zahlung fällig waren.
Ebenso werden alle anderen säumigen Zahlungspflichtigen, die z.B. Genehmigungsgeb., Gestattungen, Sperrmüllgeb. etc. zu zahlen hatten, gemahnt.
 
Wir bitten alle Bürger, die in Rückstand geraten sind, sofort ihre Schuld unter Angabe der Steuer- bzw. Abgaben-Nummer zu begleichen.
 
Bei nicht pünktlicher Zahlung fälliger Forderungen wird Ihr Steuerkonto per EDV-Verfahren mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet, die wir ebenso wie die Hauptforderung beitreiben müssen.
 
Sie können dies vermeiden, wenn Sie uns per Einzugsermächtigung Ihre Steuern und Abgaben von Ihrem Konto einziehen lassen.
Vordrucke hat hierfür Ihre Gemeindekasse oder das Steueramt zur Verfügung!
Um Fehlbuchungen oder Rückfragen zu vermeiden, ist für die Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt die Angabe Ihrer Gemeinde-Steuernummer (die in der Mitte Ihres Bescheides oben ausgewiesen ist) erforderlich.
 
Außerdem weisen wir darauf hin, dass am 04.03.2005 die Nachforderung für Wasser- u. Kanalgebühren lt. Bescheid fällig ist.
 
Grävenwiesbach, den 02.03.2005
Gemeinde Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach
Schuster
Kassenverwalterin
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Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz-WRMG)
hier: Bekanntmachung der Härtebereiche in den Versorgungszonen der Gemeinde Grävenwiesbach.

 
Gemäß § 8 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) hat die Gemeinde mindestens einmal jährlich den Wasserabnehmern den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben.
Härtebereich 1 bis 1,3 Millimol (mmol/l)
Härtebereich 2 1,3 bis 2,5 Millimol (mmol/l)
Härtebereich 3 2,5 bis 3,7 Millimol (mmol/l)
Härtebereich 4 über 3,8 Millimol (mmol/l)
Härtebereich 1: weiches Wasser
Härtebereich 4: hartes Wasser
Gesamthärte je Liter
Gesamthärte je Liter
Gesamthärte je Liter
Gesamthärte je Liter
Bei den letzten chemischen Untersuchungen wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Ortsteil Grävenwiesbach - Hochzone
Am Bahndamm, Am Schlagbaum, Am Tunnel, Am Wenzelflecken, Am Wolfsloch, Auf der Hohl, Bahnhofsweg 10 bis 13, Birkenweg, Breslauer Straße, Buchenweg, Danziger Str., Egerländer Str., Erlenstraße, Fasanenweg, Frankfurter Straße 1-14, 51a, 53, 55 bis Ende, Hasselborner Straße, Königsberger Straße, Lindenstraße, Mönchweg, Naunstädter Straße, Richard-Schirrmann-Straße, Taunusstraße, Thüringer Straße und Weißensteiner Weg
Härtebereich 2
9,4° dH Gesamthärte
Ortsteil Grävenwiesbach - Tiefzone
(alle nicht in der Hochzone genannten Straßen)
Härtebereich 1
6,5° dH Gesamthärte
Ortsteil Heinzenberg Härtebereich 1
6,0° dH Gesamthärte
Ortsteil Hundstadt Härtebereich 2
8,2° dH Gesamthärte
Ortsteil Laubach Härtebereich 2
8,7° dH Gesamthärte
Ortsteil Mönstadt Härtebereich 2
9,3° dH Gesamthärte
Ortsteil Naunstadt Härtebereich 2
9,3° dH Gesamthärte

 
Um Beachtung der Härtebereiche bei der Dosierung der Wasch- und Reinigungsmittel wird gebeten.
 
Grävenwiesbach, den 01. März 2005
Der Gemeindevorstand
Herber, Bürgermeister
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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
 
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
- Die Vorsitzende -
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport Nr. 19-IX-05-2004 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Montag, den 07. März 2005, 18:15 Uhr,

in den Sitzungsraum der Bauverwaltung, Frankfurter Str. 47, OT. Grävenwiesbach, eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigungen
    1.1 Nr. 18-IX-04-2004 vom 03.11.2004
    1.2 Nr. 19-IX-05-2004 vom 17.11.2004
  2. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Doppelhaushaltssatzung und des Doppelhaushaltsplanes nebst Anlagen für die Haushaltsjahre 2005/2006
  3. Kindergartenangelegenheiten
    a) Betreuungsvertrag, Satzung
    b) Umfrageergebnis Öffnungszeiten
    c) Sachstand Kleinkinderbetreuung
  4. Anfragen
  5. Mitteilungen
Grävenwiesbach, den 28.02.2005
gez. Carmen Wilson
Vorsitzende
    
 
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