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| Amtliche Bekanntmachungen, Archiv Juni 2006 |
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 28.06.2006, 26.06.2006
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 28.06.2006, 22.06.2006
Vornahme von Vermessungsarbeiten und Betreten von Grundstücken am 26.06.2006, 14.06.2006
Bauleitplanung der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteil Grävenwiesbach, Bebauungsplan "Vor dem Seifen", 16.06.2006
Sitzung des Ortsbeirates Hundstadt am 14.06.2006, 09.06.2006
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 06.06.2006, 24.05.2006
Öffentliche Mahnung, 01.06.2006
Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 07.06.2006, 22.05.2006
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
- Der Vorsitzende -
Einladung
Zur 2. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
Nr. 02-X-02-2006 lade ich hiermit gemäß § 58 Abs. 1 HGO (mit verkürzter Ladungsfrist) die Mitglieder für
Mittwoch, den 28. Juni 2006, 19:30 Uhr,
in den großen Sitzungssaal im EG des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach ein.
Tagesordnung:
- Kindergartensituation (gemeinsame Beratung mit dem Haupt- und Finanzausschuss)
1.1 Allgemeines
1.2 Einrichtung einer neuen Gruppe
1.3 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Grävenwiesbach, den 26.06.2006
Dr. Braun
Vorsitzender
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Haupt- und Finanzausschuss
- Der Vorsitzende -
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 02-X-04-2006 in der
laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
Mittwoch, den 28. Juni 2006, 19:30 Uhr,
in den kleinen Sitzungssaal im EG des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach eingeladen.
Tagesordnung:
- Protokollgenehmigung Nr. 01-X-03-2006 vom 24.05.2006
- Kindergartensituation
2.1 Allgemeines
2.2 Einrichtung einer neuen Gruppe
2.3 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
- Entwässerungsgraben Gewerbegebiet "Auf der Struth" - Ausserplanmässige HH- Mittel
- Neues kommunales Finanzmanagement - Sachstand -
- Mitteilungen
- Anfragen
Grävenwiesbach, den 22.06.2006
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender
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Vornahme von Vermessungsarbeiten und Betreten von Grundstücken
Anlässlich der Vermessung (Grenzfeststellung) in der
Gemeinde Grävenwiesbach, Gemarkung Grävenwiesbach, Flur 28
Flurstücke 109, 98, 145-150,100, 161-167, 129-136, 137-144, 107, 151-155, 102/1, 102/2, 115/1, 116, 104, 117-122,124-127, 157-160;
sowie Flur 27
Flurstücke 41/1, 39/1, 42;
Lagebezeichnung Auf der Hohl
ist es voraussichtlich erforderlich, die o.g. Grundstücke zu betreten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 21 des Hessischen Vermessungsgesetzes.
Beginn der Vermessung: Montag, 26.Juni 2006, 8.00 Uhr, Auf der Hohl 14
Dauer der Vermessung: steht noch nicht fest.
Die Anwesenheit bei der Vermessung ist freigestellt. Kosten, die durch die Teilnahme an der Vermessung entstehen, können nicht erstattet werden.
Sofern an einer Grundstücksgrenze Grenzpunkte festgestellt und abgemarkt werden, wird das Ergebnis durch öffentliche Bekanntmachung oder den Grundstückseigentümern in Form eines Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheids bekanntgegeben. Vorher wird Gelegenheit zur Anhörung gegeben.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten,
- unterirdische Anlagen und Leitungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telefon) bei Beginn der Vermessung anzuzeigen, um Beschädigungen oder Zerstörungen vorzubeugen,
- dafür zu sorgen, daß die Grundstücke während des gesamten Zeitraumes der Vermessung zugänglich sind.
14.06.2006
Amt für Bodenmanagement Limburg
Obergasse 23-25, 61250 Usingen
Vermessungsstelle
Antragsnummer 512672
Auszug aus dem Hessischen Gesetz über das Liegenschaftskataster und die Landesvermessung
(Hessisches Vermessungsgesetz - HVG - vom 2. Oktober 1992; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I Seite 453)
§ 21 - Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen
(1) Die mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten sind in Erfüllung ihres Auftrages berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren, um die erforderlichen Arbeiten auf ihnen auszuführen. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden.
(2) Für Sachschäden, die den Eigentümern oder den Besitzern durch eine Maßnahme nach Abs. 1 unmittelbar entstehen, hat derjenige einen Ausgleich mit Geld zu zahlen, der die Arbeit veranlasst hat. Geringfügige Nachteile bleiben außer Betracht. Der Ausgleichsanspruch verjährt in einem Jahr; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Die §§ 202 bis 224 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind entsprechend anzuwenden.
Diese Bekanntmachung im PDF-Format (ca. 21 kB) ( (Anmerkung: Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie das kostenlose Anzeigeprogramm Acrobat Reader, das auf den meisten Computern bereits installiert ist. Falls dies bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie es auf der Website von Adobe downloaden.)
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Bauleitplanung der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteil Grävenwiesbach, Bebauungsplan "Vor dem Seifen"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach hat den o.g. Bebauungsplan in ihrer Sitzung am 06.06.2006 im Entwurf zur Offenlage beschlossen. Planziel ist insbesondere die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Nordosten der Kerngemeinde.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von
Montag, dem 26.06.2006 - einschl. Freitag, dem 28.07.2006
im Bauamt der Gemeinde Grävenwiesbach, Frankfurter Strasse 47, 61279 Grävenwiesbach während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes entspricht der unten abgebildeten Karte.
Eine Umweltprüfung gem. BauGB2004 wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Die in dem bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen ebenfalls zur Einsicht aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeindevorstand ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB2004 beauftragt hat.
16.06.2006
Herber, Bürgermeister
Bauleitplanung der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteil Grävenwiesbach
Bebauungsplan "Vor dem Seifen"; hier: räumlicher Geltungsbereich
(zum Vergrößern bitte Karte anklicken)
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Sitzung des Ortsbeirates Hundstadt am 14.06.2006
Ortsbeirat Hundstadt
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 (6) HGO lade ich hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Hundstadt am
Mittwoch, den 14.06.2006, 19.00 Uhr,
Treffpunkt: Festplatz Freiwillige Feuerwehr Hundstadt, ein.
Tagesordnung:
- Protokollgenehmigung von der Sitzung am 12.05.06
- Besichtigung verschiedener Objekte im OT. Hundstadt
- Mitteilungen
- Anfragen
09.06.2006
gez. Solz
Ortsvorsteher
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Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 06.06.2006
Gemeindevertretung Grävenwiesbach
- Der Vorsitzende -
Einladung und Tagesordnung
Gemäß § 56 Abs. 1 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer öffentlichen Sitzung Nr. 02 - X - 05 - 2006
am Dienstag, den 06. Juni 2006, 19:30 Uhr,
in das Bürgerhaus Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, großer Saal, ein.
Teil A - Mitteilungen, Anfragen, Beschlussfassung ohne Aussprache
- Protokollgenehmigung Nr. 01-X-04-2006 vom 25.04.2006
- Mitteilungen
2.1 des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
2.2 der Ausschussvorsitzenden
2.3 der Vertreter in den Verbänden
2.4 des Gemeindevorstandes
- Mündliche Anfragen an den Gemeindevorstand
- Fortführung der Familiengruppe im Kindergarten
Teil B - Beratung und Beschlussfassung mit Aussprache
- Finanzbericht
hier: Haushaltsverlauf und Jahresrechnung des Wirtschaftsjahres 2005
- Beschlussfassung über die "Bauplatzvergabegrundsätze"
hier: Verweisungsbeschluss der GVER vom 22.11.2005, Teil B-TOP 9.4, Antrags-Nr. 93
- Bebauungsplan "Im Seifen"
- Wegeeinziehungsverfügung Heinzenberg, Flur 1, Flurstück 188
- Annahme eines Finanzierungshilfeantrages für ein LF 10/6 des Katastrophenschutzes
- Erneuerung verschiedener gemeindlicher Heizöllageranlagen
hier: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
- Anträge der Fraktionen
11.1 Antrag der CDU-Fraktion
Nachtfahrverbot für Lkw auf der Frankfurter Straße
11.2 Antrag der CDU-Fraktion
Einfache Stadterneuerung
11.3 Antrag der CDU-Fraktion
Doppik
11.4 Antrag der CDU-Fraktion
Land- und Forstwirtschaft/Forstgutachten
11.5 Antrag der CDU-Fraktion
Elektronische Übermittlung von Sitzungsunterlagen
Grävenwiesbach, den 24.05.2006
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Öffentliche Mahnung
Hiermit werden alle säumigen Steuer- und Abgabenzahler öffentlich gemahnt, da am 15.05.2006 Grundsteuer, Wassergeld, Abwassergebühr, Müllgebühr und Gewerbesteuer für das 2. Quartal 2006 zur Zahlung fällig waren.
Ebenso werden alle anderen säumigen Zahlungspflichtigen, die z.B. Genehmigungsgeb., Gestattungen, Sperrmüllgeb. etc. zu zahlen hatten, gemahnt.
Wir bitten alle Bürger, die in Rückstand geraten sind, umgehend ihre Schuld unter Angabe der Steuer- bzw. Abgaben-Nummer zu begleichen.
Bei nicht pünktlicher Zahlung fälliger Forderungen wird Ihr Steuerkonto per EDV-Verfahren mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet, die wir ebenso wie die Hauptforderung beitreiben müssen.
Sie können dies vermeiden, wenn Sie uns per Einzugsermächtigung Ihre Steuern und Abgaben von Ihrem Konto einziehen lassen.
Vordrucke hat hierfür Ihre Gemeindekasse oder das Steueramt zur Verfügung!
Um Fehlbuchungen oder Rückfragen zu vermeiden, ist für die Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt die Angabe Ihrer Gemeinde-Kontonummer (die in der Mitte Ihres Bescheides oben ausgewiesen ist) erforderlich.
Grävenwiesbach, den 01.06.2006
Gemeinde Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach
Schuster
Kassenverwalterin |
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Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 07.06.2006
Ortsbeirat Heinzenberg
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 HGO lade ich hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am
Mittwoch, den 07.06.2006, 20.00 Uhr,
in den kleinen Raum des Dorfgemeinschaftshauses Heinzenberg ein.
Tagesordnung:
- Protokollgenehmigung vom 09.05.2006
- Bushaltestelle Heinzenberg
- DSL (schneller Internetzugang) für Heinzenberg
- Mitteilungen und Anfragen
- Bürger fragen den Ortsbeirat
22.05.2006
gez. Hellmann
Ortsvorsteher
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