Rasenmähen - wann?
Sommerzeit ist Rasenmähzeit - Da die Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm mit Wirkung vom 01. Januar 2005 außer Kraft getreten ist, wird die Nutzung von Rasenmähern nun durch die Geräte- und Maschinen-Lärmschutz-Verordnung (32.BImSchV) geregelt.
Rasenmäher dürfen in Wohngebieten an Wochentagen in der Zeit von
07.00 bis 20.00 Uhr genutzt werden.
Zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt die Nutzung verboten!
Laubbläser, Laubsammler, Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider dürfen jedoch werktags in Wohngebieten nur in der Zeit von
09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr
betrieben werden, es sei denn, sie sind als umweltschonendes Gerät mit dem Umweltzeichen nach Europäischem Recht gekennzeichnet.
An Sonn- und Feiertagen gilt für alle in der Verordnung aufgeführten Geräte und Maschinen in Wohngebieten ein ganztägiges Betriebsverbot!
Im Hinblick auf ein friedliches Zusammensein und aus Rücksicht auf die Nachbarn sollte jedoch, wenn möglich, auf das Mähen in der Mittagszeit und in den Abendstunden verzichtet werden.
04.07.2008
Der Gemeindevorstand
Hellwig Herber, Bürgermeister |