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| Amtliche Bekanntmachungen, Archiv Juli 2005 |
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Änderung der Hundesteuersatzung, 26.07.2005
Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten, 19.07.2005
Änderung der Kindergartengebührensatzung, 19.07.2005
Sperrung des "Wuenheimer Platzes" im Ortsteil Grävenwiesbach anlässlich des Backhausfestes am 06. und 07. August 2005, 18.07.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 19.07.2005, 07.07.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 19.07.2005, 07.07.2005
Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 18.07.2005, 12.07.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 06.07.2005, 30.06.2005
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 06.07.2005, 14.06.2005
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Änderung der Hundesteuersatzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach hat in ihrer Sitzung am 19.07.2005 diese Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde
beschlossen:
Artikel 1
§ 6 (Steuerbefreiungen), Abs. 2, Buchstabe c) wird wie folgt geändert:
Hunde, die von ihren Halterinnen und Haltern aus dem Tierheim Hochtaunus e.V. in Oberursel erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
Artikel 2
§ 10 (Meldepflicht), Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Bei Nichtbeachtung der Anmeldepflicht wird ein Bußgeld von 260,00 Euro erhoben.
Artikel 3
§ 11 (Hundesteuermarken), Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird der Halterin oder dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Hundemarke; die unbrauchbar gewordene Hundemarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist die wieder gefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben.
Artikel 4
Die Satzungsänderung tritt ab 01.08.2005 in Kraft.
Grävenwiesbach, den 26.07.2005
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Herber, Bürgermeister
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Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten
Auf Grund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl.1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. 2005 I, S. 54), der §§ 1-5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001 (GVBl. S. 434), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBl. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I S. 342) und des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14.12.1989 (GVBl. I S. 450), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2000 (GVBl. I S. 521), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach in ihrer Sitzung am 19. Juli 2005 nachstehende Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Grävenwiesbach erlassen:
§ 1 Träger und Rechtsform
Die Kindergärten werden von der Gemeinde Grävenwiesbach als öffentliche Einrichtung unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.
§ 2 Aufgabe
Die Kindergärten als Elementarbereich des Bildungswesens unterstützen und ergänzen die Familienerziehung und wirken darauf hin, soziokulturelle Unterschiede bei Kindern auszugleichen.
§ 3 Kreis der Berechtigten
- Die Kindergärten stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Einschulungsalter offen.
- ...
Gesamttext der Satzung (pdf-Format, wird im neuen Fenster geöffnet)
§ 13
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Satzungsregelung in der zur Zeit gültigen Fassung außer Kraft.
Grävenwiesbach, den 19.07.2005
Der Gemeindevorstand
gez. Herber, Bürgermeister
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Änderung der Kindergartengebührensatzung
Auf Grund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl.1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2002 (GVBl. I S. 353), der §§ 1-5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001 (GVBl. S. 434), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBl. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I S. 342) und des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14.12.1989 (GVBl. I S. 450), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2000 (GVBl. I S. 521), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach, in ihrer Sitzung am 11. Dezember 1998, zuletzt geändert am 19.07.2005, nachstehende Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Grävenwiesbach erlassen:
§ 1 Allgemeines
- Für die Benutzung der Kindergärten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten (vgl. § 10 der Benutzungssatzung). Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren gliedern sich in
a) die Betreuungsgebühr,
b) die Getränke-, Spiel-, Bastel- und Kochpauschale und
c) das Verpflegungsentgelt.
- Die Betreuungsgebühr ist für den Besuch des Kindergartens nach den Betreuungszeiten unterschiedlich zu entrichten.
- ...
Gesamttext der Satzung (pdf-Format, wird im neuen Fenster geöffnet)
§ 8
Die Satzungsänderung tritt zum 01.09.2005 in Kraft.
Grävenwiesbach, den 19.07.2005
Der Gemeindevorstand
gez. Herber, Bürgermeister
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Sperrung des "Wuenheimer Platzes" im Ortsteil Grävenwiesbach anlässlich des Backhausfestes am 06. und 07. August 2005
Am Samstag, dem 06. August 2005, und am Sonntag, dem 07. August 2005, findet im Ortsteil Grävenwiesbach wieder das traditionelle "Backhausfest" auf dem Wuenheimer Platz statt.
Um einen reibungslosen Ablauf während des Backhausfestes sowie der Vorbereitungen zu gewährleisten, wird der "Wuenheimer Platz" für die Zeit von Mittwoch, dem 03. August 2005 ab 18:00 Uhr, bis Montag, dem 08. August 2005, 18:00 Uhr, für den üblichen Verkehr gesperrt.
Grävenwiesbach, den 18.07.2005
Der Gemeindevorstand
gez. Herber, Bürgermeister
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Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 19.07.2005
Gemeindevertretung Grävenwiesbach
- Der Vorsitzende -
Einladung und Tagesordnung
Gemäß § 56 Abs. 1 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer öffentlichen Sitzung Nr. Nr. 34-IX-05-2005
am Dienstag, dem 19. Juli 2005, 19:30 Uhr,
in das Bürgerhaus Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, großer Saal, ein.
Teil A - Mitteilungen, Anfragen, Beschlussfassung ohne Aussprache
- Protokollgenehmigung Nr. 33-IX-04-2005 vom 28.06.2005
- Mitteilungen
2.1 des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
2.2 der Ausschussvorsitzenden
2.3 der Vertreter in den Verbänden
2.4 des Gemeindevorstandes
- Mündliche Anfragen an den Gemeindevorstand
- Einrichtung einer Familiengruppe im Kindergarten Hundstadt
4.1 Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindergärten
4.2 Änderung der Satzung über die Gebühren in den gemeindlichen Kindergärten
- Änderung der Hundesteuersatzung
Teil B - Beratung und Beschlussfassung mit Aussprache
- Finanzierungshilfeanträge
a.) für einen ELW 1 für die FFW Grävenwiesbach
b.) für ein LF 10/6 - erneute Beratung
- Festlegung der Grundstücksankaufspreise für künftige Wohnbaugebiete in der Gemeinde Grävenwiesbach
a) Vorlage der endgültigen Kaufvertragsformulierungen
b) Vorlage der Verhandlungsergebnisse "Vor dem Seifen", OT Grwb., und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
- Anträge der Fraktionen
8.1 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Konzept für Jugendarbeit der Gemeinde
8.2 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Kindergartenbus
Grävenwiesbach, den 07.07.2005
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Haupt- und Finanzausschuss
Der Vorsitzende
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 51-IX-08-2005 in der
laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
Dienstag, den 19. Juli 2005, 19:00 Uhr,
in den kleinen Sitzungssaal des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach,
eingeladen.
Tagesordnung:
- Protokollgenehmigung Nr. 50-IX-07-2005 vom 06.07.2005
- Grundstücksankäufe "Vor dem Seifen" im OT Grävenwiesbach
hier: Beschlussempfehlung an die GVTR über die weitere Vorgehensweise
(Bitte die Sitzungsunterlagen des HFA vom 06.07.05 zum Teil 4 mitbringen!)
- Mitteilungen
- Anfragen
Grävenwiesbach, den 07.07.2005
gez. Herbert Schlicht
Vorsitzender Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 18.07.2005
Ortsbeirat Heinzenberg
- Ortsvorsteher -
E i n l a d u n g
Gemäß § 82 HGO werden Sie hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg für
Montag, den 18. Juli 2005, 20.00 Uhr,
in den kleinen Raum des Dorfgemeinschaftshauses Heinzenberg eingeladen.
Tagesordnung:
- Protokollgenehmigung vom 07.03.05
- 650-Jahrfeier Heinzenberg - Stand der Vorbereitungen -
- Duschraum DGH
- Mitteilung und Anfragen
- Bürger fragen den Ortsbeirat
12.07.2005
gez. Bierwirtz
Ortsvorsteher
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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Haupt- und Finanzausschuss
Der Vorsitzende
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 50-IX-07-2005 in der
laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
Mittwoch, den 06. Juli 2005, 19:30 Uhr,
in den kleinen Sitzungssaal des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach,
eingeladen.
Tagesordnung:
- Einrichtung einer Familiengruppe im Kindergarten Hundstadt
1.1 Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindergärten
1.2 Änderung der Satzung über die Gebühren in den gemeindlichen Kindergärten
(gemeinsame Beratung mit dem JSKSA)
- Protokollgenehmigung Nr. 49-IX-06-2005 vom 03.05.2005
- Finanzierungshilfeanträge
a.) für einen ELW 1 für die FFW Grävenwiesbach
b.) für ein LF 10/6 - erneute Beantragung
- Grundstücksankäufe "Vor dem Seifen" im OT Grävenwiesbach
hier: Beschlussempfehlung an die GVTR über die weitere Vorgehensweise
- Änderung der Hundesteuersatzung
- Mitteilungen
- Anfragen
Grävenwiesbach, den 30.06.2005
gez. Herbert Schlicht
Vorsitzender Haupt- und Finanzausschuss
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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
- Die Vorsitzende -
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
Nr. 21-IX-02-2005 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
Mittwoch, den 06. Juli 2005, 19:30 Uhr,
in den kleinen Sitzungssaal (zum TOP 1) und für die weiteren Beratungspunkte in den großen Saal des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach, eingeladen.
Tagesordnung:
- Einrichtung einer Familiengruppe im Kindergarten Hundstadt
1.1 Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindergärten
1.2 Änderung der Satzung über die Gebühren in den gemeindlichen Kindergärten
(gemeinsame Beratung mit dem HFA)
- Protokollgenehmigung Nr. 20-IX-01-2005 vom 07.03.2005
- Mitteilungen
- Anfragen
Grävenwiesbach, den 14.06.2005
gez. Carmen Wilson
Vorsitzende |
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