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Gemeinde Grävenwiesbach

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Amtliche Bekanntmachungen, Archiv Feb. 2010
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2010 und 03.03.2010, 18.02.2010
 
Auslegung des Entwurfs der doppischen Haushaltssatzung 2010 nebst allen Anlagen, 17.02.2010
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft am 24.02.2010, 15.02.2010
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 23.02.2010, 15.02.2010
 
Gemeindeverwaltung Grävenwiesbach Faschingsdienstag nachmittags geschlossen, 10.02.2010
 
Amtliche Bekanntmachung, 09.02.2010
 
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Ortsgericht Grävenwiesbach, 08.02.2010
 
Stellenausschreibung Kassenleiter/in, 08.02.2010
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 22.02.2010, 08.02.2010
 

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
 
Haupt- und Finanzausschuss
- Der Vorsitzende -
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 39-X-01-2010 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Donnerstag, den 25. Februar 2010, 16:00 Uhr,

in den Sitzungsraum des Rathauses, Dachgeschoss, Bahnhofsweg 2a, Ot. Grävenwiesbach,
 
und zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 40-X-02-2010 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für,
 
Mittwoch, den 03. März 2010, 19:30 Uhr,

in den Sitzungsraum des Rathauses, Dachgeschoss, Bahnhofsweg 2a, Ot. Grävenwiesbach eingeladen.
Die Sitzung am 03. März 2010 findet nur statt, sofern die Tagesordnung am 25. Februar 2010 nicht abschließend beraten werden kann.,
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung Nr. 38-X-13-2009 vom 10.12.2010
  2. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans für das Jahr 2010 nebst Anlagen
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Vorschlagsliste der Schöffen für das Ortsgericht Grävenwiesbach
  4. Mitteilungen
  5. Anfragen
Grävenwiesbach, den 18.02.2010
gez. Tobias Stahl
Vorsitzender
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Auslegung des Entwurfs der doppischen Haushaltssatzung 2010 nebst allen Anlagen
 
Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung in der Sitzung des 09. Februar 2010 die doppische Haushaltssatzung 2010 nebst Anlagen vorgelegt. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit allen Anlagen wird gem. § 97 Abs. 2 der Hess. Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.02.2010 bis einschließlich 03.03.2010 im Zimmer 11 des Rathauses, Bahnhofsweg 2 a, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
 
Grävenwiesbach, 17.02.2010
Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Radu, 1. Beigeordneter
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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung Nr. 14-X-01-2010 des Ausschusses für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft werden Sie hiermit für
 
Mittwoch, den 24.02.2010, 19:30 Uhr,

in den Sitzungsraum des Rathauses, Dachgeschoss, Bahnhofsweg 2a, Ot. Grävenwiesbach eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung
    1.1 Nr. 13-X-03-2009 vom 29.10.2009
  2. Feldwegebau – und Grabenunterhaltung Prioritätenlisten
  3. Forstbetriebswerk Beginn Laufzeit
  4. Haushalt 2010
  5. Mitteilungen
  6. Anfragen
Grävenwiesbach, den 15.02.2010
gez.: K. Solz
(Ausschussvorsitzender)
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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg am 23.02.2010
 
Ortsbeirat Heinzenberg
- Ortsvorsteher -
 
E i n l a d u n g
 
Zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heinzenberg gemäß § 82 (6) HGO werden Sie hiermit für
 
Dienstag, den 23.02.2010, 20.00 Uhr,

in das Dorfgemeinschaftshaus Heinzenberg (Kolleg) eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung der Ortsbeiratssitzung vom 14.01.2009
  2. Haushalt 2010 der Gemeinde Grävenwiesbach
  3. Mitteilungen und Anfragen
  4. Bürger fragen den Ortsbeirat
15.02.2010
gez. Hellmann
Ortsvorsteher
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Gemeindeverwaltung Grävenwiesbach ist am Faschingsdienstag nachmittags geschlossen
 
Am Faschingsdienstag, den 16. Februar 2010, ab 12.30 Uhr bleiben die Gemeindeverwaltung, das Ortsgericht und der Bauhof nachmittags geschlossen. Bei Notfällen im Bereich der Wasserversorgung ist die Erreichbarkeit unter den bekannten Rufnummern gewährleistet.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Grävenwiesbach, den 10. Februar 2010
Der Gemeindevorstand
gez.: Herber, Bürgermeister
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Amtliche Bekanntmachung
 

Aufgrund des extremen Winterwetters kam es beim letzten Sammlungstag der gelben Säcke vereinzelt zu Entsorgungsproblemen. Nach Rücksprache mit der Fa. Remondis erfolgt keine nachträgliche Abfuhr und die betroffenen Haushalte werden gebeten, die gelben Säcke bei der nächsten Abfuhr bereit zu stellen.
Bitte beachten Sie auch, dass die gelben Säcke am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr morgens zur Abholung bereit stehen müssen.
Bei weiteren Problemen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Fa. Remondis (030/568259000) oder an die Gemeindeverwaltung (06086/961117).

Grävenwiesbach, den 09.02.2010

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Grävenwiesbach
Hellwig Herber
Bürgermeister

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Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Ortsgericht Grävenwiesbach
 

Nach § 7 des Ortsgerichtsgesetzes (OGG) werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren mehrere Ortsgerichtsmitglieder aufgestellt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Interessierte Personen, die bereit sind, als Schöffin/Schöffe beim Ortsgericht mitzuwirken, werden daher gebeten, sich bis
 

Donnerstag, den 25. Februar 2010


bei der Gemeindeverwaltung Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2a, Zimmer 11 persönlich oder telefonisch unter 06086/96110, oder per E-Mail unter hauptamt@graevenwiesbach.de zu melden.

Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung folgende Daten an:

  1. Familienname
  2. Vorname
  3. Geburtsname
  4. Tag der Geburt
  5. Geburtsort
  6. Straße, Wohnort, Telefonnr.
  7. Beruf

Hinweis:

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen lt. § 8 OGG nur Personen ernannten werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

  • ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben;
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
  • als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

Grävenwiesbach, den 08.02.2010
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Herber, Bürgermeister

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Stellenausschreibung der Gemeinde Grävenwiesbach

Bei der Gemeinde Grävenwiesbach (5.400 Einwohner), Hochtaunuskreis, ist eine Vollzeitstelle
 

als Kassenleiter/in


voraussichtlich zum 01.06.2010, spätestens zum 01.07.2010 mit derzeit 39 Wochenstunden zu besetzen.

Der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber obliegen alle Tätigkeiten, die in einer kommunalen Kassenverwaltung anfallen. Darüber hinaus ist dieser Stelle die Abwicklung der Vollstreckung angegliedert, sowie die Vertretung im Steueramt.
Weitere Arbeitsbereiche können durch Veränderungen zugeordnet werden.

Gesucht wird eine qualifizierte, belastbare und engagierte Persönlichkeit, die bereits auf Erfahrungen in diesem Arbeitsbereich zurückgreifen kann, die selbständiges Arbeiten gewöhnt ist und über Teamfähigkeit und Organisationsgeschick verfügt. Gute Kenntnisse und Erfahrungen in der „Doppelten Buchführung“ sind Voraussetzung, wünschenswert sind Kenntnisse im Softwaresystem NSK.
Die Bereitschaft zur Aus-, Weiter- und Fortbildung, ebenso das Leisten von anfallender Mehrarbeit aus besonderen Gründen erwarten wir. Gute Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit MS-Office sind ebenso unerlässlich wie der Führerschein der Klasse B.

Die Probezeit beträgt 6 Monate, die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Aufstiegsmöglichkeiten sind bis zur Entgeltgruppe 9 gegeben.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 22.02.2010 an die Gemeinde Grävenwiesbach -Gemeindevorstand-, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach.

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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 22.02.2010
 
Ortsbeirat Grävenwiesbach
- Ortsvorsteherin -
 
E i n l a d u n g
 
Zur öffentlichen Sitzung des Ortbeirates Grävenwiesbach gemäß § 82 ( 6 ) HGO werden Sie hiermit für
 
Montag, den 22.02.2010 um 20:00 Uhr

in den kleinen Saal des Bürgerhauses Grävenwiesbach eingeladen.
 
Tagesordnung:
  1. Beratung Haushalt 2010
  2. Sachstand Lehmkauthalle
    - Renovierung aus dem Konjunkturprogramm
    - Eigenleistung
    - Gestaltungsvorschläge
  3. Verwendung der im Haushalt 2010 zur Verfügung stehenden Mittel des OB
  4. Gestaltung Kreisel / Ostern durch Verein "mittendrin"
  5. Standortfrage Glascontainer Naunstädter Straße
  6. Anschaffung neuer Sitzkissen für das Bürgerhaus
  7. Mitteilungen

08.02.2010
gez.: Gabriele Schlicht
- Ortsvorsteherin -
 
    
 
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