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Gemeinde Grävenwiesbach

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Amtliche Bekanntmachungen, Archiv August 2009
Genehmigung und Auslegung der Haushaltssatzung 2009 der Gemeinde Grävenwiesbach, 17.08.2009
 
Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/ Rhein-Main, 11.08.2009
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 07.09.2009, 11.08.2009
 
Stellenausschreibung Mitarbeiter (m/w) zur Sprachförderung in der Kindertagesstätte in Grävenwiesbach, 07.08.2009
 
Stellenausschreibung Mitarbeiter (m/w) Finanzverwaltung, 27.07.2009
 

Genehmigung und Auslegung der Haushaltssatzung 2009 der Gemeinde Grävenwiesbach

Die von der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 03.03.2009 beschlossene Haushaltssatzung 2009 wird nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung durch den Herrn Landrat des HTK vom 15.07.2009 öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2009 wird gemäß § 97 Abs. 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Zeit vom 24.08.2009 bis einschließlich 02.09.2009 im Zimmer Nr. 11 des Rathauses, Bahnhofsweg 2a, während den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Grävenwiesbach, den 17.08.2009
Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Herber, Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Grävenwiesbach für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund der § 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142) in der geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach am 03.03.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
weiterlesen - Haushaltssatzung im PDF-Format

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Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/ Rhein-Main

Der Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/ Rhein-Main, bestehend aus dem

  • Regionalplan Südhessen – Text und Begründung, Umweltbericht und einer Karte, die jeweils aus drei Teilkarten sowie zwei Legendenblättern besteht, sowie dem
  • Regionalen Flächennutzungsplan, bestehend aus der Begründung - Allgemeiner Teil, Gemeindeteil und Umweltbericht - sowie einer Hauptkarte und zwei Beikarten, die aus 18 Teilkarten sowie einem Legendenblatt besteht

liegt gem. § 10 Abs. 3a und 4 Hessisches Landesplanungsgesetz i.d.F. vom 12.12.2007 (GVBl I., S. 851 bzw. gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 1. September 2009 – 02. November 2009

bei folgenden Dienststellen und Verwaltungen öffentlich aus und kann in diesem Zeitraum zwischen Montag und Freitag während der angegebenen Zeiten eingesehen werden.

... - vollständiger Text mit Liste der Dienststellen und Verwaltungen im PDF-Format

In dieser Zeit sind der Entwurf des Regionalplans Südhessen / RegFNP und der Umweltbericht auch auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main unter den Adressen www.rp-darmstadt.hessen.de und www.planungsverband.de eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den RegFNP im Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main verfügbar:
Es handelt sich um die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange insbesondere zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Tiere und Pflanzen, Kultur- und Sachgüter.

Bei der Gemeindeverwaltung Grävenwiesbach liegen die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung Frankfurter Straße 47, Zimmer 2 in 61279 Grävenwiesbach im gleichen Zeitraum während der üblichen Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, zur Einsicht aus. Der RegFNP für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main befindet sich gleichzeitig im Verfahren nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB (öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung).

Stellungnahmen können bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bei den obengenannten Stellen textlich (auch elektronisch) vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Grävenwiesbach, den 11.08.2009
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
Radu, 1. Beigeordneter

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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach am 07.09.2009
 
Ortsbeirat Grävenwiesbach
- Ortsvorsteherin -
 
E i n l a d u n g
 
Gemäß § 82 HGO (6) lade ich hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Grävenwiesbach für
 
Montag, den 07. Sept. 2009, 20.00 Uhr,

in den großen Raum des Bürgerhauses Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz, ein.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung der Sitzung am 22.04.09
  2. Sachstand und Einweihung Josef Grünewald Platz
  3. Sachstand Blindmessung Josef-Grünewald-Straße
  4. Straßenbeschilderung Kreuzung Industriestraße und Josef-Grünewald-Straße
  5. Budget Ortsbeirat
  6. Bürger fragen den Ortsbeirat
  7. Verschiedenes
11.08.2009
gez.: G. Schlicht
- Ortsvorsteherin -
 
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Stellenausschreibung Mitarbeiter (m/w) zur Sprachförderung in der Kindertagesstätte in Grävenwiesbach

Die Gemeinde Grävenwiesbach (5.400 Einwohner), Hochtaunuskreis, beabsichtigt ab dem 01.09.2009 eine befristete Teilzeitstelle bis zum 31.08.2010,

für einen Mitarbeiter (m/w)

zur Sprachförderung in der Kindertagesstätte in Grävenwiesbach zu besetzen.

Die Tätigkeit umfasst die zusätzliche Förderung der deutschen Sprache in der Einrichtung mit 12 Stunden/Woche an voraussichtlich 4 Tagen.
Die Kindertagesstätte Grävenwiesbach verfügt über Regel-, Integrations- und Waldpädagogikgruppen mit einer aktuellen Platzkapazität von 115 Kindern.

Ferner besteht evtl. die Möglichkeit, dass die Sprachförderung auch im Kindergarten Hundstadt mit ca. 2 Std./Woche angeboten wird.

Gesucht wird eine qualifizierte, motivierte, belastbare und engagierte Persönlichkeit, die selbständiges Arbeiten gewohnt ist und über Teamfähigkeiten verfügt.
Gute Deutschkenntnisse und eine gute Ausdrucksweise der deutschen Sprache sind zur Ausübung der Tätigkeit unabdingbar.

Der Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, das Privatfahrzeug für die mit der Stelle verbundenen Aufgaben ggf. einzusetzen, werden grundsätzlich erwartet.

Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation nach dem TVöD mit den derzeit üblichen Sozialleistungen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20.08.2009 an die Gemeinde Grävenwiesbach -Gemeindevorstand-, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach.

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Stellenausschreibung Mitarbeiter (m/w) Finanzverwaltung

Die Gemeinde Grävenwiesbach (5.400 Einwohner), Hochtaunuskreis, beabsichtigt kurzfristig eine Vollzeitstelle für einen

Mitarbeiter (m/w) in der Finanzverwaltung

schnellstmöglich zu besetzen.

Es handelt sich um eine Stelle mit weiteren Aufstiegsmöglichkeiten, je nach Qualifizierung und fundierter Fachkenntnisse im Bereich der "Doppik".

Das Aufgabengebiet beinhaltet die überwiegend selbständige Abarbeitung sämtlicher Angelegenheiten die in dem Fachbereich der Finanzverwaltung mit Kasse und Steueramt anfallen. Hierzu gehört u. a. auch die

  • Haushaltsplanaufstellung und -überwachung,
  • Finanzielle Abwicklung von Förderprogrammen,
  • Aufbau eines Controllings,
  • Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung und
  • Fertigstellung der Eröffnungsbilanz.

Die Gemeinde Grävenwiesbach setzt für die "Doppik" die Anwendersoftware "Infoma/NSK" ein. Fundierte Kenntnisse in der Fachanwendung wären daher sehr wünschenswert.

Weitere Arbeitsbereiche können durch Organisationsveränderungen zugewiesen werden. Auch besteht die Möglichkeit zur Übertragung der Leitungsfunktion in diesem Arbeitsbereich.

Gesucht wird eine qualifizierte, belastbare, engagierte und teamfähige Persönlichkeit, die selbständiges Arbeiten gewohnt ist und über die entsprechende Berufserfahrung verfügt.
EDV-Kenntnisse, insbesondere in den MS-Office Anwendungen Word, Excel und Outlook sind unabdingbar.

Die Bereitschaft zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Der Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft das Privatfahrzeug für die mit der Stelle verbundenen Aufgaben ggf. einzusetzen, wird grundsätzlich erwartet.
Ebenso wird die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien, außerhalb der üblichen Dienstzeiten, erwartet.

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD, je nach Qualifizierung mit einem Einstieg in der EGr. 9 oder 10, mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur EGr. 11.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 17.08.2009 an die Gemeinde Grävenwiesbach -Gemeindevorstand-, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach.

    
 
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