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| Amtliche Bekanntmachungen, Archiv August 2005 |
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Öffentliche Mahnung, 29.08.2005
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 18. September 2005, 16.08.2005
Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 09.10.2005, 11.08.2005
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Öffentliche Mahnung
Hiermit werden alle säumigen Steuer- und Abgabenzahler öffentlich gemahnt, da am 15.08.2005 Grundsteuer, Wassergeld, Abwassergebühr, Müllgebühr und Gewerbesteuer für das 3. Quartal 2005 zur Zahlung fällig waren.
Ebenso werden alle anderen säumigen Zahlungspflichtigen, die z.B. Genehmigungsgeb., Gestattungen, Sperrmüllgeb. etc. zu zahlen hatten, gemahnt.
Wir bitten alle Bürger, die in Rückstand geraten sind, umgehend ihre Schuld unter Angabe der Steuer- bzw. Abgaben-Nummer zu begleichen.
Bei nicht pünktlicher Zahlung fälliger Forderungen wird Ihr Steuerkonto per EDV-Verfahren mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet, die wir ebenso wie die Hauptforderung beitreiben müssen.
Sie können dies vermeiden, wenn Sie uns per Einzugsermächtigung Ihre Steuern und Abgaben von Ihrem Konto einziehen lassen.
Vordrucke hat hierfür Ihre Gemeindekasse oder das Steueramt zur Verfügung!
Um Fehlbuchungen oder Rückfragen zu vermeiden, ist für die Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt die Angabe Ihrer Gemeinde-Steuernummer (die in der Mitte Ihres Bescheides oben ausgewiesen ist) erforderlich.
Grävenwiesbach, den 29.08.2005
Gemeinde Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach
Schuster
Kassenverwalterin |
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Bekanntmachung der Gemeindebehörde
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 18. September 2005
- Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde -
die Wahlbezirke der Gemeinde Grävenwiesbach
wird in der Zeit vom 29. August 2005 bis 2. September 2005
während der allgemeinen Öffnungszeiten im
Rathaus, Bahnhofsweg 2 a, Zimmer 1, 61279 Grävenwiesbach
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,
spätestens am 2. September 2005 bis 12.00 Uhr, bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 27. August 2005 eine Wahlbenachrichtigung.
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Gesamttext der Bekanntmachung (pdf-Format, wird im neuen Fenster geöffnet)
Grävenwiesbach, den 16.08.2005
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez. Radu, 1. Beigeordneter
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Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 09.10.2005
Der Gemeinde-Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.08.2005 folgende Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Grävenwiesbach am 09.10.2005 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:
| Lfd. Nr. |
Name der Partei oder Wählergruppe
Kurzbezeichnung; bei Einzelbewerberinnen
oder Einzelbewerbern Kennwort (Familienname) |
Familienname, Rufname der Bewerberin oder des Bewerbers,
Beruf oder Stand
Geburtsjahr und Geburtsort
Hauptwohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) |
| 1 |
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
SPD |
Weigel, Hans Georg
Sozialwissenschaftler
geb. 1950 in Marburg
Die Pforte 2, 61279 Grävenwiesbach |
| 2 |
HERBER |
Herber, Hellwig
Bürgermeister
geb. 1957 in Steinau a. d. Straße
Fasanenweg 18, 61279 Grävenwiesbach |
Grävenwiesbach, den 11.08.2005
gez. Klatte, Wahlleiterin
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