Wappen Grävenwiesbach und Ortsansicht, zurück zur Startseite

Gemeinde Grävenwiesbach

Grävenwiesbach - Heinzenberg - Hundstadt - Laubach - Mönstadt - Naunstadt

Partnerschaftswappen Grävenwiesbach - Wuenheim
Unsere Gemeinde Rathaus Vereine Sitemap Kontakt         Suchen
Öffentl. Einrichtungen Gewerbe Notruftafel Service E-Mail
  
Rathaus
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amtliche Bekanntmachungen, Archiv April 2007
Bauleitplanung der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteil Grävenwiesbach, 24.04.2007
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft am 25.04.2007, 19.04.2007
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 24.04.2007, 18.04.2007
 
Offenlegung Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, 14.04.2007
 
Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt am 23.04.2007, 13.04.2007
 
Öffentliche Ausschreibung, 02.04.2007
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 11.04.2007, 30.03.2007
 
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- u. Finanzausschusses am 31.03. und 04.04.2007, 26.03.2007
 

Bauleitplanung der Gemeinde Grävenwiesbach, Ortsteil Grävenwiesbach
Bebauungsplan "Vor dem Seifen"
Inkrafttreten des Bebauungsplanes

 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach hat den Bebauungsplan "Vor dem Seifen" in ihrer Sitzung am 12.09.06 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
 
Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung, Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung werden im Bauamt der Gemeinde Grävenwiesbach, Frankfurter Straße 47, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
 
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
 
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
 
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
 
Grävenwiesbach, 24.04.07
Herber, Bürgermeister
zum Seitenanfang

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft
 
Einladung
 
zur öffentlichen Sitzung Nr. Nr. 05-X-01-2007 des Ausschusses für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft am
 
Mittwoch, den 25. April 2007, 19.30 Uhr,

im Bauamt Grävenwiesbach, Sitzungssaal, Frankfurter Straße 47.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung Nr. 04-X-04-2006 vom 18.12.2006
  2. Festlegung der Bewirtschaftungsziele im Gemeindewald für die Einleitungsverhandlung zur Forsteinrichtung
  3. Mitteilungen
  4. Anfragen
  5. Verschiedenes
Grävenwiesbach, den 19.04.2007
K. Solz
(Ausschussvorsitzender)
zum Seitenanfang

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Grävenwiesbach am 24.04.2007
 
Gemeindevertretung Grävenwiesbach
- Der Vorsitzende -
 
Einladung und Tagesordnung
 
Gemäß § 56 Abs. 1 HGO lade ich die Gemeindevertretung zu ihrer öffentlichen Sitzung Nr. 10-X-02-2007
 
am Dienstag, den 24. April 2007, 19:30 Uhr,

in das Bürgerhaus Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, großer Saal, ein.
 
I. Ehrungen
 
Teil A - Protokollgenehmigungen, Mitteilungen und mündliche Anfragen
  1. Protokollgenehmigung Nr. 09-X-01-2007 vom 06.03.2007
  2. Mitteilungen
    2.1 des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
    2.2 der Ausschussvorsitzenden
    2.3 der Vertreter in den Verbänden
    2.4 des Gemeindevorstandes
  3. Mündliche Anfragen an den Gemeindevorstand

Teil B - Beratung und Beschlussfassung ohne Aussprache
 
Teil C - Beratung und Beschlussfassung mit Aussprache
  1. Beschlussfassung über die Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2007/2008 nebst Anlagen
    (auf die als Anlage beigefügten Anträge der FDP zu diesem TOP wird verwiesen)
    4.1 Verwaltungshaushalt 2007/2008
    4.2 Vermögenshaushalt 2007/2008
    4.3 Stellenplan 2007/2008
    4.4 Investitionsprogramm 2006 - 2010
    4.5 Finanzplan 2006 - 2010
    4.6 Haushaltssatzung 2007/2008
  2. Haushaltsüberschreitungen für das Hj. 2006 nach § 100, Abs. 1 (HGO)
    hier: Überplanmäßige Ausgaben - zur Kenntnis

Grävenwiesbach, den 18.04.2007
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
zum Seitenanfang

Offenlegung Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan
 
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Grävenwiesbach
 
Der Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/ Rhein-Main, bestehend aus dem
 
  • Regionalplan Südhessen - Text und Begründung, Umweltbericht und einer Karte , die jeweils aus drei Teilkarten sowie einem Legendenblatt besteht, sowie dem
  • Regionalen Flächennutzungsplan, bestehend aus dem Text - Allgemeiner Teil und Gemeindeteil, dem Umweltbericht sowie einer Karte, die aus 12 Teilkarten sowie einem Legendenblatt besteht
liegt gem. § 10 Abs. 3 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 6. September 2002 (GVBl. I S. 548) in der Zeit
 
vom 02. Mai 2007 - 01. August 2007

bei folgenden Dienststellen und Verwaltungen öffentlich aus und kann in diesem Zeitraum zwischen Montag und Freitag während deren Dienst- und Sprechzeiten eingesehen werden.
 
  1. Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung III, 64278 Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 4. Obergeschoss, Zimmer 4.029
  2. Kreisausschuss des Kreises Bergstraße, Abteilung Regionalpolitik und Raumordnung (L-3/2), 64646 Heppenheim, Graben 15, Bürgerbüro - Erdgeschoss
  3. Kreissausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64289 Darmstadt, Jägertortraße 207, Zimmer 3004
  4. Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, 64521 Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, Zimmer 542 (5.Stock)
  5. Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Fachbereich Umwelt, 61347 Bad Homburg, Ludwig-Erhard-Anlage 1-4, Landratsamt Haus 3, Zimmer 210 (2. Stock)
  6. Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, Bauordnungsamt - Kreisentwicklung, 63571 Gelnhausen, Barbarossastraße 20, Zimmer C.01.007
  7. Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Bauaufsichtsamt / Planung, 65719 Hofheim, Am Kreishaus 1-5, Zimmer E.102
  8. Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Regional- und Bauleitplanung, 64711 Erbach, Michelstädter Straße 12, Zimmer 113 (1. Stock - Neubau)
  9. Kreisausschuss des Kreises Offenbach, 63128 Dietzenbach, Werner-Hilpert-Straße 1, Zimmer 3 D 21 (3.Obergeschoss)
  10. Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Untere Bauaufsichtsbehörde/Untere Denkmalschutzbehörde, 65307 Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7, Zimmer 1.331 (3.Obergeschoss)
  11. Kreisausschuss des Wetteraukreises, 61169 Friedberg, Am Europaplatz, Dienstleistungszentrum
  12. Allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Regierungsbezirks Darmstadt

Bei der Gemeindeverwaltung Grävenwiesbach liegen die obengenannten Unterlagen im Bauamt, Frankfurter Straße 47, EG, Zimmer 1 im gleichen Zeitraum zwischen Montag und Freitag während der üblichen Dienst- und Sprechzeiten zur Einsicht aus. Der RegFNP für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main befindet sich gleichzeitig im Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).
 
Bedenken und Anregungen können nur innerhalb der Offenlegungsfrist bei den obengenannten Stellen schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden.
 
Grävenwiesbach, 14.04.2007
Herber, Bürgermeister
zum Seitenanfang

Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt am 23.04.2007
 
Ortsbeirat Mönstadt
- Ortsvorsteherin -
 
E i n l a d u n g
 
Gemäß § 82 HGO lade ich hiermit zur öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Mönstadt am
 
Montag, den 23.04.2007, 20.00 Uhr

in den Feuerwehrraum des Dorfgemeinschaftshauses Mönstadt ein.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung vom 20.11.2006
  2. Entwurf Haushaltssatzung 2007/2008
  3. Fertigstellung Anbau DGH
  4. Fluchttreppe DGH
  5. Einbahnstraßenregelung "Alte Kirchgasse" zwischen den Haus-Nr. 8/9 bis 12/13
  6. Unrat unter den Linden und am Tripp
  7. Verschiedenes

13.04.2007
gez. Olbrich-Krause
Ortsvorsteherin
zum Seitenanfang

Öffentliche Ausschreibung
 
Grävenwiesbach
  1. Auftraggeber:
    Gemeinde Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach,
    Tel. (0 60 86) 96 11- 0, Fax 9611 - 50, E-Mail gemeinde@graevenwiesbach.de oder www.graevenwiesbach.de
  2. Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung.
  3. Art des Auftrags: Bauvertrag.
    Gegenstand des Auftrages: Kreisverkehrsplatz an der B 456 und Ausbau der Josef-Grünewald-Straße
  4. Ausführungsort: Gemeinde Grävenwiesbach
  5. Art und Umfang der Leistungen: Straßen- und Kanalbauarbeiten:
    2.200 m² Straßen- / Gehwegaufbruch,
    1.000 m² Asphaltstraßenbau BKL II,
    3.200 m² Asphaltstraßenbau BKL III,
    1.400 m² Gehweg- / Pflasterflächen herst.,
    300 m² Grünflächen herstellen,
    2.200 m Bordsteine setzen,
    570 m Rinne herst.,
    400 m Kanal DN 300 - DN 400
    20 St Straßenabläufe herst.,
    Fahrbahnmarkierung, Beschilderung, Wegweisende Beschilderung, Beleuchtung.
  6. Lose: keine, Gesamtleistung ist anzubieten.
  7. entfällt.
  8. Ausführungsfrist: Sommer 2007
  9. Anforderung der Unterlagen vom 16.04.2007 bis 14.05.2007 bei:
    IMB-Plan GmbH, Vilbeler Landstraße 41, 60388 Frankfurt, Tel. (0 61 09) 73 13 60, Fax 73 13 61, E-Mail info@imb-plan.de.
  10. Kosten der Ausschreibungsunterlagen: 50 € inkl. 7,98 € Ust. Zahlung:
    Postbank Frankfurt, Kontonummer 3 134 600, BLZ 500 100 60 oder V-Scheck.
  11. Einreichung der Angebote bis: siehe Punkt o).
  12. Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt a).
  13. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch.
  14. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter bzw. deren Bevollmächtigte.
  15. Eröffnung der Angebote: 15.05.2007, 10 Uhr. Ort: siehe a), Rathaus, Sitzungsraum Dachgeschoss, Eingang vom Bahnhofsweg.
  16. Sicherheiten: 5 ‰ der Auftragssumme für die Vertragserfüllung, 3 ‰ für die Gewährleistung.
  17. Zahlungsbedingungen: gemäß VOB.
  18. Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
  19. Mit dem Angebot verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) des Bieters: gemäß VOB/A, § 8 Nr. 3.
  20. Zuschlag- und Bindefrist: 15.06.2007.
  21. entfällt.
  22. VOB-Prüfstelle: Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4, VOB-Stelle, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt.

 
02.04.2007
zum Seitenanfang

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
 
Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport
- Der Vorsitzende -
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport Nr. 06-X-02-2007 lade ich hiermit gemäß § 58 Abs. 1 HGO die Mitglieder für
 
Mittwoch, den 11. April 2007, 19.30 Uhr,

in den kleinen Sitzungssaal im EG des Bürgerhauses, Wuenheimer Platz 1, OT. Grävenwiesbach, ein.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung Nr. 05-X-01-2007 vom 05.02.2007
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2007/2008 nebst Anlagen
  3. Mitteilungen
  4. Anfragen
Grävenwiesbach, den 30.03.2007
gez. Dr. Braun
Vorsitzender
zum Seitenanfang

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
 
Haupt- und Finanzausschuss
- Der Vorsitzende -
 
Einladung
Zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 09-X-02-2007 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Samstag, den 31. März 2007, 09:00 Uhr,

in den Sitzungssaal im EG des Dorfgemeinschaftshauses, Zeilstr. 28, Ot. Naunstadt,
 
und zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 10-X-03-2007 in der laufenden Legislaturperiode werden Sie hiermit für
 
Mittwoch, den 04. April 2007, 19:30 Uhr,

in den kleinen Sitzungssaal des Bürgerhauses Grävenwiesbach, Wuenheimer Platz 1, Ot. Grävenwiesbach eingeladen.
 
Die Sitzung am 04. April 2007 findet nur statt, sofern die Tagesordnung am 31. März 2007 nicht abschließend beraten werden kann.
 
Tagesordnung:
  1. Protokollgenehmigung Nr. 08-X-01-2007 vom 31.01.2007
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2007/2008 nebst Anlagen
  3. Mitteilungen
  4. Anfragen

Grävenwiesbach, den 26.03.2007
gez. Ludwig Maiworm
Vorsitzender
    
 
zum Seitenanfang
 

© Gemeinde Grävenwiesbach, 2002 - 2012   www.graevenwiesbach.de
¦   Impressum   ¦