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| Amtliche Bekanntmachungen, Archiv April 2011 |
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Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A - Kanalsanierung, 16.04.2011
Stellenausschreibung Bürgermeisterin / Bürgermeister, 14.04.2011
Bekanntmachung Mandatsniederlegung, 14.04.2011
Bekanntmachung Mandatsniederlegung, 12.04.2011
Finanzabteilung, Gemeindekasse und Steueramt am 11. April 2011 geschlossen, 08.04.2011
Stellenausschreibung Teilzeitstelle Reinigungskraft im Rathaus (Krankheitsvertretung), 02.04.2011
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Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Bauherr: Gemeinde Grävenwiesbach, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach
Bauvorhaben: Kanalsanierung Grävenwiesbach 2011
Bauumfang: Lokale Erneuerungen in Haltungen DN 500 1 Stück 6m in 1 Haltung. Neubau von 4 Schächten Reparaturarbeiten (Kanalroboter und Kurzschlauch) DN 200 bis DN 800 in 26 Haltungen, ca. 825 m.
Schlauchrelining DN 200 bis DN 500 in 41 Haltungen,
ca. 1780 m.
Ausführungszeit: sofort bis 01.12.2011
Ablauf der Zuschlagfrist: 30.06.2011
Angebotsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort schriftlich beim Ingenieurbüro rohrtec consult GmbH, Lilienstraße 5, 63322 Rödermark angefordert werden. Die Schutzgebühr von Euro 75,00 (inkl. 19% MWSt.) muss per Verrechnungsscheck der Bewerbung beigefügt sein. Sie wird auf keinen Fall erstattet.
Submission: Die Angebotseröffnung findet am Donnerstag, 05.05.2011 um 11.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Grävenwiesbach, Sitzungszimmer DG, Bahnhofsweg 2a , Eingang Frankfurter Straße, 61279 Grävenwiesbach statt.
Auskünfte: Nach telefonischer Vereinbarung durch das Ingenieurbüro rohrtec consult GmbH, Lilienstraße 5, 63322 Rödermark, Telefon 06074/86820.
Allgemein: Für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, VOB-Stelle, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt zuständig.
Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
Grävenwiesbach, 16.04.2011
Herber, Bürgermeister
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Stellenausschreibung Bürgermeisterin / Bürgermeister
In der Gemeinde Grävenwiesbach, Hochtaunuskreis, ist die hauptamtliche Stelle der/des
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Grävenwiesbach hat 6 Ortsteile und derzeit ca. 5400 Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 04. September 2011 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Grävenwiesbach für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine/r der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 25. September 2011 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die beim ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 29.02.2012.
Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am Donnerstag, den 30.06.2011 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter oder dessen Stellvertreter, Rathaus, Zimmer 1, Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach einzureichen.
Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich bzw. diese können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 30.06.2011 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene Stellenausschreibung wird am 28.05.2011 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Grävenwiesbach, dem "Usinger-Anzeiger", veröffentlicht.
Sie kann zusätzlich unter der obengenannten vorgenannten Anschrift des Wahlleiters angefordert werden.
Grävenwiesbach, den 14.04.2011
Der Wahlleiter der Gemeinde Grävenwiesbach
Matthias Vollberg
Gemeindewahlleiter
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Bekanntmachung Mandatsniederlegung
Aufgrund des § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl.I S 197), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S 119) wird hiermit bekannt gegeben, dass der gewählte Bewerber
Herr Laurenz Fangmann,
Kirchspieler Seite 13,
61279 Grävenwiesbach,
UB,
sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat Grävenwiesbach OT Laubach mit Wirkung vom 11.04.2011 niedergelegt hat.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der UB rückt an dessen Stelle
Herr Andreas Kern
Mönstadter Weg 16
61279 Grävenwiesbach
in den Ortsbeirat Grävenwiesbach OT Laubach nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gem. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach, einzureichen.
Grävenwiesbach, den 14.04.2011
Matthias Vollberg
Gemeindewahlleiter |
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Bekanntmachung Mandatsniederlegung
Aufgrund des § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl.I S 197), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S 119) wird hiermit bekannt gegeben, dass der gewählte Bewerber
Herr Heinz Radu,
Mönchweg 9,
61279 Grävenwiesbach,
FWG,
sein Mandat als Mitglied in der Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach mit Wirkung vom 11.04.2011 niedergelegt hat.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der FWG rückt an dessen Stelle
Frau Susanne Olbrich-Krause
Alte Kirchgasse 2
61279 Grävenwiesbach
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach, nach.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gem. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach, einzureichen.
Grävenwiesbach, den 12.04.2011
Matthias Vollberg
Gemeindewahlleiter |
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Finanzabteilung, Gemeindekasse und Steueramt am 11. April 2011 geschlossen
Aufgrund einer internen Fortbildungsmaßnahme stehen die Finanzabteilung, die Gemeindekasse und das Steueramt am Montag, dem 11. April 2011 nicht zur Verfügung. Auch telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden. In diesem Fall können Sie ggf. eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, damit sich die Mitarbeiter bei Ihnen melden können. Alternativ verweisen wir auch auf die zur Verfügung stehenden E-Mail-Adressen.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Grävenwiesbach, den 08. April 2011
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach
gez.: Hellwig Herber, Bürgermeister |
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Stellenausschreibung Teilzeitstelle Reinigungskraft im Rathaus (Krankheitsvertretung)
Bei der Gemeinde Grävenwiesbach (5.400 Einwohner), Hochtaunuskreis, ist im Rahmen einer Krankheitsvertretung vorübergehend die Teilzeitstelle
einer Reinigungskraft im Rathaus
mit 28,57% (11 Stunden) der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitzeit schnellstmöglich zu besetzen.
Das Aufgabengebiet beinhaltet die Reinigung aller Räumlichkeiten des Rathauses sowie des Bauverwaltungsamtes und des Bauhofes.
Gesucht wird eine belastbare und engagierte Persönlichkeit, die selbständiges Arbeiten gewöhnt ist.
Die Vergütung erfolgt nach der EGr. 1 des TVöD mit den derzeitigen üblichen Sozialleistungen.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 08.04.2011 an die Gemeinde Grävenwiesbach -Gemeindevorstand-, Bahnhofsweg 2a, 61279 Grävenwiesbach.
Hinweis:
Eingesandte Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist - sofern Sie auf die Rücksendung Ihrer Unterlagen verzichten, reichen Sie bitte lediglich Kopien ein.
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