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Gemeinde Grävenwiesbach

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Aktuelles aus dem Rathaus Grävenwiesbach

Neu in dieser Rubrik: Der Hessenfinder - ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen - gibt Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen, z.B. zu den Themen Geburt, Heirat, Umzug.

Sie können die Seite auch direkt aufrufen: Hessenfinder für ganz Hessen (wird im neuen Fenster geöffnet)

30.09.2009

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Arbeitstreffen zum Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren
hier: Schließung der Kindergärten am 30.09.2009

Am 30. September 2009 findet zwischen dem gesamten Kindergartenpersonal und der Schule ein Arbeitstreffen zum Bildung- und Erziehungsplan in der Wiesbachschule statt.

An diesem Tag werden alle Kindergärten geschlossen bleiben.

Da das komplette Kindergartenpersonal an dem Treffen teilnehmen sollte, kann an diesem Tag leider auch keine Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

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Regionaler Flächennutzungsplan

Viele Menschen - eine Region

In der Zeit vom 1. September 2009 – 02. November 2009 stellt der Planungsverband den Regionalen Flächennutzungsplan vor. Auf www.planungsverband.de finden Sie alle Informationen zum Plan, sowie die Termine der Bürgerinformationsveranstaltungen

Die Region hat einen Plan; Link zur Website des Planungsverbandes
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Wahlschein Internet für Bundestagswahl am 27.09.2009

Anlässlich der Bundestagswahl am 27.09.2009 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Der "Wahlschein im Internet" steht Ihnen in der Zeit vom 24.08.2009 bis 25.09.2009, 13.00 Uhr zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden

Grävenwiesbach, 15.08.2009


Wasserversorgung Ortsteil Heinzenberg

Von den Bürger in Heinzenberg wurden in der letzten Zeit nach stärkeren Regenfällen Trübungen des Trinkwassers festgestellt.

Die Gemeinde hat daraufhin in den verschiedenen Wasserspeichern das Wasser abgelassen und anschließend wieder neu befüllt. Zusätzlich wurde das Leitungsnetz teilweise gespült. Weiterhin wurden Wasseruntersuchungen durch das Institut Fresenius durchgeführt, bei diesen Untersuchungen wurden bisher keine bakteriologischen Negativbefunde festgestellt, auch nicht bei der letzten Untersuchung vom 17.06.2009.

Die Gemeinde ist dabei, durch verschiedene Maßnahmen diese Trübungen in Zukunft auszuschließen. So ist geplant in der Aufbereitungsanlage eine Trübungsmessung einzubauen, die verhindern soll, dass eventuell eingetrübtes Wasser in das Versorgungsnetz eingetragen wird. Bei einer beginnenden Trübung werden die Wassermeister dann sofort verständigt und die entsprechende Anlage kann aus der Versorgung heraus genommen werden.

Grävenwiesbach, 19.06.2009


Wahlschein Internet für Europawahl am 07.06.2009

Anlässlich der Europawahl am 07.06.2009 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Der "Wahlschein im Internet" steht Ihnen in der Zeit von Montag, den 04.05.2009 bis Freitag, den 05.06.2009, 13.00 Uhr zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden

Grävenwiesbach, 16.04.2009


Wahlschein Internet für Landtagswahl am 18.01.2008

Anlässlich der Wahl zum Hessischen Landtag haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Der "Wahlschein im Internet" steht Ihnen in der Zeit von Montag, den 08.12.2008 bis Freitag, den 16.01.2009, 13.00 Uhr zur Verfügung. Nur in diesem Zeitraum kann der Wahlschein über das Internet beantragt werden.

Landtagswahl

Grävenwiesbach, 24.11.2008


Zentrale Melderegisterauskunft online

Für Melderegisterauskünfte empfehlen wir Behörden und Unternehmen das Internetportal unseres Dienstleisters ekom21 GmbH: ZEMA - Melderegisterauskunft für Behörden und Unternehmen

Grävenwiesbach, 29.08.2008


Vollsperrung der L 3375 zwischen den Grävenwiesbacher Ortsteilen Mönstadt und Heinzenberg

Die Straßenmeisterei Usingen führt am 31.07.2008 und 01.01.2008 dringend notwendige Baumschnittarbeiten durch.
Im Zuge dieser Arbeiten ist eine Vollsperrung der L 3375 zwischen den Grävenwiesbacher Ortsteilen Mönstadt und Heinzenberg erforderlich.

Die Vollsperrung erfolgt an beiden Tagen in der Zeit von 07.30 - 18.00 Uhr.

Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt von Mönstadt über die K 759 nach Naunstadt, weiter über die L 3457 bis zum Laubacher Kreuz und von dort über die L 3063 nach Heinzenberg sowie die Gegenrichtung entsprechend.

Gemeinde Grävenwiesbach, 29.07.2008


Aufhebung der Anordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.08.2003

Schreiben des Hochtaunuskreises vom 10.07.2008,
Im Gebiet des Hochtaunuskreises sind in den letzten 4 Jahren keine weiteren Tollwutfälle aufgetreten.


Währungsreform vor 60 Jahren

Ein Artikel über die Währungsreform vor 60 Jahren,
Unter höchster Geheimhaltung - Vor 60 Jahren Währungsreform in Bad Homburg,
Quelle: Taunus Edition 2/2008


Lebendige Tradition - Laubmännchen an Pfingsten

Artikel über den Brauch des Laubmännchens an Pfingsten in Grävenwiesbach
Zeitschrift "Daheim in Deutschland", Ausgabe April/Mai 2008,
28.04.2008


Kommunalstatistik für den Zeitraum bis 1. - 31.03.2008

Aktuelle Daten der Gemeinde Grävenwiesbach betreffend Familienstandsänderungen, Entwicklung der Einwohnerzahlen und weiteres,
Stand 31.03.2008


Kommunalstatistik für den Zeitraum bis 1. - 29.02.2008

Aktuelle Daten der Gemeinde Grävenwiesbach betreffend Familienstandsänderungen, Entwicklung der Einwohnerzahlen und weiteres,
Stand 29.02.2008


Artikel "Visionär Richard Schirrmann"

Ein Artikel über den Grävenwiesbacher Richard Schirrmann, Gründungsvater des Deutschen Jugendherbergswerkes,
Quelle: Taunus Edition 1/2008


Kommunalstatistik für den Zeitraum bis 31.01.2008

Aktuelle Daten der Gemeinde Grävenwiesbach betreffend Familienstandsänderungen, Entwicklung der Einwohnerzahlen und weiteres,
Stand 31.01.2008


Vollsperrung der Kreuzung Industriestraße / Astrid-Lindgren-Straße / Josef-Grünewald-Straße in Grävenwiesbach am 04.03.08

Am Dienstag, den 04.03.08 werden ganztags Asphaltierungsarbeiten an der Zufahrtsstraße zum Neubaugebiet Vor dem Seifen durchgeführt. Hierzu ist eine Vollsperrung der Kreuzung Industriestraße / Astrid-Lindgren-Straße/ Josef-Grünewald-Straße erforderlich. Die Zufahrt zum Sportplatz "Am Steinchen" Grävenwiesbach sowie zu den ehemaligen Saar-Werken ist an diesem Tag nur über den Mönchweg möglich. Die Sperrung dauert voraussichtlich von Dienstag, den 04.03.08, 06:30 Uhr bis Mittwoch, den 05.03.08, 6:30 Uhr. Für den genannten Zeitraum ist in diesem Bereich mit entsprechenden Behinderungen zu rechnen.

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Information des Hochtaunuskreises zur Wohnungsbauförderung im Land Hessen

Welche Förderungen gibt es und was kann finanziert werden?

Zurzeit gibt es über die Landes-Treuhandstelle Hessen zwei Finanzierungshilfen, welche den Bau und Bestandserwerb fördern.

Diese Finanzierungshilfen sind mit den Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombinierbar.

Die Programme fördern

  • Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen oder
  • selbst genutzte Eigentumswohnungen zur Wohneigentumsbildung

Weiterlesen - komplette Information im PDF-Format (11 kB).

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Gemeindliche Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen im Landesprogramm "Einfache Stadterneuerung Grävenwiesbach"

Präambel

Die Gemeinde Grävenwiesbach wurde in das Programm "Einfache Stadterneuerung" des Landes Hessen aufgenommen. Im Rahmen dieses Programms fördert das Land Hessen öffentliche und private Baumaßnahmen zur Stadterneuerung. Die Gemeinde muss bis zum 30.11. eines Jahres Programmanträge für das Folgejahr beim zuständigen Ministerium stellen.

Private Maßnahmen werden vom Land und der Gemeinde im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel gefördert. Zu diesem Zweck legt die Gemeindevertretung mit den jeweiligen Haushaltsplänen die jährliche Fördersumme fest, mit der die Gemeinde insgesamt private Maßnahme fördert (Haushaltsvorbehalt).

Von den Gesamtkosten einer privaten Maßnahme erhalten die Eigentümer von Gebäuden einen Zuschuss in Höhe der förderungsfähigen Kosten, der sich aus den Förderanteilen des Landes (70%) und der Gemeinde (30%) zusammensetzt.

Diese Richtlinie bestimmt nähere Einzelheiten zu förderungsfähigen Kosten, Antragsfrist und Ausführung der Arbeiten.

§ 1 Förderungsfähige Kosten
  • Im Rahmen des Landesprogramms "Einfache Stadterneuerung" betragen die förderungsfähigen Kosten für Eigentümer, die durchgreifende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden durchführen (Schaffung und Erhaltung von Wohnraum, z. B. Umbau einer Scheune zu Wohnzwecken), 30 % der Gesamtkosten. Die Höchstgrenze der zuschussfähigen Gesamtkosten beträgt 100.000,- EUR.
  • Im Rahmen des Landesprogramms "Einfache Stadterneuerung" betragen die förderungsfähigen Kosten für Eigentümer, die Einzelinstandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden durchführen, 20 % der Gesamtkosten, sofern die Maßnahme das Stadtbild beeinflusst (also die Außenhaut des Gebäudes betrifft, z. B. Fenster, Außentür, Dach, Fassade). Die Höchstgrenze der zuschussfähigen Gesamtkosten beträgt 50.000,- EUR.
  • Bagatellgrenze: Der Investitionsaufwand soll für die Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten nach Abs. 1 und 2 mindestens 2.500,- EUR betragen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Gemeindevorstand von dieser Regelung abweichen.
  • Maßnahmen, die das Stadtbild nicht beeinflussen, also Maßnahmen im Innern von Gebäuden, (z. B. Arbeiten an sanitären Anlagen, Heizung etc.), werden nicht bezuschusst.
§ 2 Antragsfrist und Ausführung der Arbeiten
  • Anträge auf Förderung von privaten Baumaßnahmen nach § 1 Abs. 1 und 2 müssen beim Gemeindevorstand bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Den Anträgen sind nachvollziehbare und fachlich begründete Kostenschätzungen beizufügen.
  • Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung des Förderbetrages nur, wenn mit der Maßnahme nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides begonnen wird. Über Ausnahmen - insbesondere im Jahr 2007 - entscheidet der Gemeindevorstand.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnungen.
§ 3 Haushaltsvorbehalt und Reihenfolge der Bewilligung
  • Die Gemeinde Grävenwiesbach fördert private Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 und 2 im Rahmen der durch den jeweiligen Haushaltsplan für diesen Zweck von der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
  • Bewilligungsbescheide werden in der Reihenfolge erteilt, wie die vollständigen Antragsunterlagen eingegangen sind.

Grafik Abgrenzung des Fördergebietes (PDF-Format, ca. 235 kB; wird im neuen Fenster geöffnet)

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Regionaler Flächennutzungsplan

Die Region hat einen Plan

Vom 2. Mai bis 1. August 2007 stellt der Planungsverband den Regionalen Flächennutzungsplan vor. Auf www.planungsverband.de finden Sie alle Informationen zum Plan, die Termine der Bürgerinformationsveranstaltungen und ein Onlineformular, mit dem Sie Ihre Stellungnahme zum Plan an den Planungsverband schicken können.
Im eigens für den Regionalen Flächennutzungsplan eingerichteten "Bürgerbüro-Online" können Sie Fragen zum Plan stellen, die Ihnen Mitarbeiter des Planungsverbands beantworten. Schauen Sie doch mal vorbei!

Weitere Informationen und Termine

Die Region hat einen Plan; Link zur Website des Planungsverbandes
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Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 1. Januar 2007

Zum 1. Januar 2007 wurde in der Gemeinde Grävenwiesbach die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Informationen dazu können Sie der an alle Haushalte verteilten Informationsschrift (PDF-Format, ca. 2,3 MB groß) entnehmen.

Empfehlung: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den obigen Link zur Informationsschrift und wählen Sie im Kontextmenü "Ziel speichern unter", um die Machbarkeitsstudie zunächst auf Ihren Computer herunter zu laden und anschließend von dort aus zum Lesen zu öffnen.

Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie das kostenlose Anzeigeprogramm Acrobat Reader, das auf den meisten Computern bereits installiert ist. Falls dies bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie es auf der Website von Adobe herunterladen.

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Machbarkeitsstudie für eine Ortsumgehung der Kerngemeinde,
Fassung September 2006

  • Vorbemerkungen
  • Ausgangssituation
  • Trassenvarianten
  • Beurteilung der Varianten
  • Technische Bearbeitung der Ortsumgehung
  • Zusammenfassung und Empfehlungen

Gesamte Studie, Stand September 2006, im PDF-Format, Dateigröße ca. 167 kB
Anlage zur Machbarkeitsstudie (Lageplan), Dateigröße ca. 1,2 MB

Empfehlung: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die vorgenannten Links und wählen Sie im Kontextmenü "Ziel speichern unter", um die Machbarkeitsstudie bzw. die Anlage dazu zunächst auf Ihren Computer herunter zu laden und anschließend von dort aus zum Lesen zu öffnen.

Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie das kostenlose Anzeigeprogramm Acrobat Reader, das auf den meisten Computern bereits installiert ist. Falls dies bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie es auf der Website von Adobe downloaden.


    
 
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