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Gemeinde Grävenwiesbach

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Sonderabfall / Schadstoffentsorgung
Weitere Informationen    zurück zum Abfallkalender    Abfall-ABC
Die Termine der Sonderabfallentsorgung im Jahr 2010 sind auch im Abfallkalender 2010 (PDF-Datei) enthalten.
 
In der Gemeinde Grävenwiesbach wird zu folgenden Terminen Sondermüll angenommen:

Termine 2010
Ortsteil - Haltestelle Datum Uhrzeit
Grävenwiesbach
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 13.03.2010 12.00 - 13.00 Uhr
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 12.06.2010 12.00 - 13.00 Uhr
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 11.09.2010 12.00 - 13.00 Uhr
Grävenwiesbach - Lehmkauthalle 04.12.2010 12.00 - 13.00 Uhr
Heinzenberg
Heinzenberg - Am Sportplatz 16.03.2010 11.45 - 12.30 Uhr
Heinzenberg - Am Sportplatz 15.06.2010 14.45 - 15.30 Uhr
Heinzenberg - Am Sportplatz 14.09.2010 11.45 - 12.30 Uhr
Heinzenberg - Am Sportplatz 07.12.2010 14.45 - 15.30 Uhr
Hundstadt
Hundstadt - Festplatz 03.03.2010 15.00 - 15.45 Uhr
Hundstadt - Festplatz 02.06.2010 17.45 - 18.30 Uhr
Hundstadt - Festplatz 01.09.2010 15.00 - 15.45 Uhr
Hundstadt - Festplatz 24.11.2010 17.45 - 18.30 Uhr
Laubach
Laubach - Platz neben Saalbau 03.03.2010 13.45 - 14.30 Uhr
Laubach - Platz neben Saalbau 02.06.2010 16.30 - 17.15 Uhr
Laubach - Platz neben Saalbau 01.09.2010 13.45 - 14.30 Uhr
Laubach - Platz neben Saalbau 24.11.2010 16.30 - 17.15 Uhr
Mönstadt
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 16.03.2010 13.00 - 13.45 Uhr
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 15.06.2010 16.00 - 16.45 Uhr
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 14.09.2010 13.00 - 13.45 Uhr
Mönstadt - ehem. Dreschplatz 07.12.2010 16.00 - 16.45 Uhr
Naunstadt
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 16.03.2010 14.15 - 15.00 Uhr
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 15.06.2010 17.15 - 18.00 Uhr
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 14.09.2010 14.15 - 15.00 Uhr
Naunstadt - Dorfgemeinschaftshaus 07.12.2010 17.15 - 18.00 Uhr
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Weitere Informationen zur Schadstoffsammlung
Allgemeines
An der Sonderabfall-Kleinmengen-Sammlung dürfen sich private Haushalte, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetriebe beteiligen.
Um unnötige Zurückweisungen am Entsorgungsfahrzeug zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:
  1. Neuregelung bezüglich der Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen:
    Abgabemöglichkeiten bestehen an der Sammel- und Übergabestelle des Landkreises an der Deponie Brandholz.
  2. Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden.
  3. Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer der Entsorgungsfahrzeuge passen.
  4. Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden.
  5. Soweit möglich, sollten Sonderabfälle (z.B. gekennzeichnete Batterien) über Rückgabemöglichkeiten des Einzelhandels entsorgt bzw. verwertet werden. Die Möglichkeit zur Abgabe von Altbatterien besteht auch - während der Sprechzeiten - beim Bauhof der Gemeinde, Frankfurter Str. 47.
  6. Altöl muß gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkten), die Motoröle vertreiben, kostenlos zurückgenommen werden.
  7. Altmedikamente sind in den Apotheken abzugeben; in Ausnahmefällen werden Altmedikamente auch am Schadstoffmobil entgegengenommen.
  8. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  9. Pro Anlieferung kann nur eine KFZ-Batterie abgegeben werden.
  10. Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und können dem Hausmüll beigegeben werden.
Sonderabfallarten
Im Einzelnen nimmt die Entsorgungsfirma folgende Sonderabfallarten an:
 
Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Abbeizmittel, Leim, Klebemittel, Rostschutzmittel, Verdünner, Terpentin, Waschbenzin, Kaltreiniger, Fleckenentferner, Säuren, Laugen, Metallputzmittel, Herdputzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflussreiniger, Entkalker, Salmiakgeist, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kosmetika, alle Arten von Altbatterien einschl. Autobatterien (max. 1 Stück), Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklungsbäder und sonstige chemische Abfälle aus Heim- und Schullabors, Mottenschutzmittel, Leuchtstofflampen (max. 3 Stück), Frittierfette.
 
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen erhalten Sie Auskunft bei der RHEIN-MAIN ABFALL GmbH, Tel.-Nr. 069/ 80052-142.
Bitte beachten Sie auch:
Das Sammelteam nimmt täglich mehrere Sammeltermine wahr; d.h. die angegebenen Sammelzeiten sind genau einzuhalten und beinhalten Sortier- und Aufräumungsarbeiten an den Sammelstellen. Somit besteht für die Bürgerinnen und Bürger, die erst kurz vor Ablauf der Sammelzeit am Fahrzeug ankommen, und bei allzu großem Andrang, kein Anspruch auf Abnahme der Sonderabfälle.
 
Wir bitten in diesem Fall darum, die zeitlich verschobenen Sammeltermine in anderen Teilorten der Kommune bzw. die nächste Sammlung wahrzunehmen; auf keinen Fall dürfen Abfälle anonym an den Sammelstellen abgestellt werden.
    
 
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