Liebe Eltern!
Im Namen des Trägers sowie der Mitarbeiter des Kindergartens begrüßen wir Sie recht herzlich! Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Einrichtung und erlauben uns, Sie mit einigen Grundsätzen unserer Arbeit vertraut zu machen. Darüber hinaus sind wir zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen gerne bereit!
Aufgabe des Kindergartens ist es, die seelischen, geistigen und körperlichen Kräfte des Kindes zu entwickeln. Der Kindergarten will die Familie bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützen und ist bemüht, eng mit ihr zusammen zu arbeiten. Er schafft dem Kind die Möglichkeit, über das Elternhaus hinausgehende Kontakte zu knüpfen und sich im Umgang mit Gleichaltrigen zu üben.
Der Kindergarten leistet zugleich Hilfe für die Hinführung zur Schulreife.
Aufnahme:
Die Kindergärten stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Einschulungsalter offen.
In den Familiengruppen Hundstadt und Laubach werden Kinder vom vollendeten 18. Lebensmonat bis zur Einschulung, nach vorhandener Kapazität aufgenommen. Die Betreuung ist von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr oder 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr möglich.
Die Anmeldung für ein Kind muss spätestens 2 Monate vor Beginn des neuen Kindergarten-jahres vorliegen. In der Regel soll die Aufnahme zu Beginn eines Kindergartenjahres erfolgen. Je nach Platzkapazität kann die Aufnahme auch zu jedem 1. eines Monats erfolgen. Der Beginn des Kindergartenjahres (12 Monate) wird vom Gemeindevorstand jährlich festgelegt und mittels Aushang in den Kindergärten entsprechend bekannt gemacht.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Anmeldung vorliegen, kann es bei der Aufnahme in den Kindergarten zu Verzögerungen kommen. Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden. Hierüber ist durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses - nicht älter als 2 Wochen – am Tag der Aufnahme in dem Kindergarten Nachweis zu führen.
Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung und einem persönlichen Gespräch mit der Kindergartenleiterin. Die Aufnahme beginnt immer zum 1. eines Monats. Im Zeitraum der Ferien erfolgt die Aufnahme ebenfalls zum ersten des Kalendermonates in dem der Kindergarten seinen Betrieb wieder aufnimmt.
Der oder die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung verbindlich den Termin des gewünschten Betreuungsbeginns. Mit der Zusage des Betreuungsplatzes ist sodann auch die Zahlung der Gebühr ab dem gewünschten Termin bis zum Ende des Kindergartenjahres verbunden.
Ist der Kindergarten voll belegt, kann es bedeuten, dass Sie nicht den Platz in Ihrem Wunschkindergarten bekommen können, sondern Ihnen für die Übergangszeit ein Platz in einem anderen Kindergarten angeboten wird, bis in Ihrem Wunschkindergarten ein Platz frei wird.
Wir werden bei der Platzvergabe in dem von Ihnen gewünschten Kindergarten die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen mit berücksichtigen, d. h. dass ggf. ein jüngeres Kind der Anmeldung Ihres Kindes im gleichen Kindergarten wegen einer früher vorliegenden Anmeldung vorgezogen wird. Dadurch wird jedoch Ihr Rechtsanspruch auf einen Platz ab dem 3. Lebensjahr in einem gemeindlichen Kindergarten nicht beeinträchtigt. Diese Verfahrensweise kam auf Wunsch aller Elternbeiräte zustande.
Grundsätzlich wurde vom Gemeindevorstand auch festgelegt, dass die Verwaltung bei der Vergabe von Kindergartenplätzen befugt ist Geschwisterkindern bevorzugt einen Kindergartenplatz zuzuteilen.
Kindergartenplätze werden dadurch aber nicht auf Vorrat freigehalten.
Die Anmeldung eines Kindes gilt grundsätzlich für die Dauer des Kindergartenjahres. Wird das Kind zu einem späteren Termin angemeldet, als dem Beginn des Kindergartenjahres, so gilt der Zeitraum für den Rest des Kindergartenjahres als verbindlich.
Die Rücknahme einer Anmeldung ganz oder für einen späteren Termin wird nur aus wichtigem Grund akzeptiert. Darunter fällt beispielsweise ein Wohnortwechsel oder die nicht Verfügbarkeit eines Platzes in der gewünschten Einrichtung. Nicht akzeptiert wird dagegen, dass das Kind noch nicht sauber ist.
Die Öffnungszeiten des Kindergartens:
Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht vor der Öffnungszeit des Kindergartens zu bringen und es auch pünktlich wieder abzuholen, da außerhalb der Öffnungszeiten eine Aufsicht nicht gewährleistet ist.
Ebenfalls aus Gründen der Aufsicht sollten Sie das Kind regelmäßig zum Kindergarten schicken und die Kindergartenleiterin benachrichtigen, wenn es einmal nicht kommen kann.
Die Kindertagesstätte in Grävenwiesbach verfügt über eine Ganztagsgruppe mit Mittagsverpflegung und Mittagsruhe. Die Ganztagsgruppe steht allen interessierten Eltern aus der Großgemeinde zur Verfügung. Bei der Modullösung Ganztagsbetreuung teilen Sie bitte der Kindergartenleiterin schriftlich mit, an welchen Tagen Ihr Kind nachmittags die Einrichtung besuchen wird. Eltern aus den Ortsteilen müssen den Kindergartentransport selbst organisieren. Für jedes verabreichte Essen werden derzeit Kosten von je 3,-- Euro erhoben. Im Folgemonat erhalten Sie hierüber eine Rechnung von der Gemeindeverwaltung.
Auch in den Kindergärten in Hundstadt und Laubach wird bei einer gewünschten Betreuungszeit bis 14.00 Uhr ein Mittagessen verabreicht. Für jedes verabreichte Essen werden derzeit ebenfalls Kosten von jeweils 3,-- Euro erhoben. Auch hier erhalten Sie eine monatliche Rechnung von der Gemeindeverwaltung.
Die Öffnungszeiten sowie die Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus unserer Satzungsbroschüre, welche Ihnen bei der Anmeldung ausgehändigt wurde. In den Kindergärten Grävenwiesbach und Hundstadt haben Sie die Möglichkeit Betreuungsstunden zusätzlich hinzu zu kaufen. Die Gebühr für die Zukaufstunde beträgt unabhängig des gewählten Betreuungsmodells 3,00 €/Std.
Die Gebühr ist zum 10. eines Monats fällig und an die Gemeindekasse der Gemeinde Grävenwiesbach auf das Konto 516 75 bei der Raiffeisenbank Grävenwiesbach, Bankleitzahl 500 693 45 zu entrichten. Sie ersparen sich viel Mühe wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (auf dem Anmeldungsschein vorgesehen) vorlegen.
Der Elternbeitrag ist in den Ferien, bei Abwesenheit des Kindes durch Krankheit oder bei vorübergehender Schließung des Kindergartens weiter zu zahlen.
Die Gebühr errechnet sich aus den Betriebskosten des Kindergartens, abzüglich der staatlichen Zuschüsse.
Tee-, Spiel- und Bastel- und Kochpauschale:
Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass monatlich für Ihr Kind ein Tee-, Spiel- und Bastel- und Kochgeld zu entrichten ist, welches von der Kindergartenleiterin festgelegt ist und monatlich bei der Gruppenleiterin zu begleichen ist.
Ummeldung der Betreuungszeit:
Ein Wechsel der angebotenen Betreuungszeiten ist, sofern der Kindergarten es anbietet und der gewünschte Platz zur Verfügung steht, zu jedem 1. eines Monats möglich. Die Ummeldung ist mit der Kindergartenleiterin abzusprechen und rechtzeitig anhand eines Vordruckes bei der Sachbearbeiterin, Frau Ketter, vorzunehmen.
Abmeldung:
Abmeldungen können grundsätzlich nur zum Ende des Kindergartenjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgenommen werden. Die Abmeldung kann nur zum Monatsende erfolgen. In Ausnahmefällen kann nach Ermessen des Gemeindevorstandes, aufgrund der von den Erziehungsberechtigten darzulegenden wichtigen Gründen, eine vorherige Abmeldung während des Kindergartenjahres zulässig sein (Bsp.: Wohnortwechsel). Kein wichtiger Grund ist beispielsweise die bevorstehende Einschulung eines Kindes, für eine Abmeldung vor Ende des Kindergartenjahres oder vor Beginn des Schulbesuches.
Krankheit:
Halten Sie das Kind zu Hause, wenn es akut erkrankt oder in der Familie eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist. Teilen Sie uns auch dies bitte mit!
Nach den geltenden Bestimmungen darf ein Kind nach einer überstandenen ansteckenden Krankheit den Kindergarten erst dann wieder besuchen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird. Bitte, haben Sie hierfür Verständnis! Diese Maßnahmen schützen auch Ihr Kind.
Die Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht des Kindergartens beginnt, wenn das Kind bei Beginn der Öffnungszeit am Kindergarten ankommt. Sie endet, wenn das Kind am Ende der Öffnungszeit den Kindergarten wieder verlässt. Für die Aufsicht auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern zuständig. Wenn Sie Ihr Kind täglich vom Kindergarten abholen, führen wir solange Aufsicht, bis Sie kommen.
Haftung des Trägers:
Es macht uns erheblichen Ärger, wenn die Kinder wertvolle Gegenstände wie Uhren, Schmuck oder kostbares Spielzeug verlieren oder beschädigen. Eine Haftung hierfür oder für Kleidung wird nicht geleistet!
Sie können uns und sich selbst diesen Ärger ersparen, wenn Sie dem Kind wertvolle Dinge gar nicht erst mitgeben!
Der Versicherungsschutz des Kindes
Auf dem Wege zum und vom Kindergarten sowie im Kindergarten selbst besteht ein Versicherungsschutz. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind keinen außer durch die Verkehrssituation begründeten Umweg macht.
Etwaige Unfälle müssen uns sofort angezeigt werden!
Kleidung des Kindes:
Wir gehen möglichst oft zum Spielen nach draußen. Kleidung und Schuhwerk der Kinder sollten deshalb zweckmäßig und dem Wetter entsprechend sein. Sofern Sie das Kind mit dem Auto bringen, denken Sie bitte daran, ihm auch Kleidung "für draußen" mitzugeben.
Was für das Turnen im Kindergarten erforderlich ist, erfahren Sie von Ihrer Gruppenleiterin.
Frühstück des Kindes:
Das Kind sollte, wenn es morgens in den Kindergarten kommt, in Ruhe und ausreichend gefrühstückt haben. Geben Sie Ihrem Kind zusätzlich noch ein kleines zweites Frühstück mit. Kuchen und Süßigkeiten sind kein Ersatz für Brot und Obst.
Die Anschriften und Telefonnummern der Kindergärten:
Kindertagesstätte Grävenwiesbach
Leiterin Frau Ursula Eisinger
Gartenstr. 22
Tel.-Nr.: 06086/971650
Kindergarten / Waldgruppen
Leiterin Frau Ursula Eisinger
Gartenstr. 4 - 6
Tel.-Nr.: 06086/398256
Kindergarten Hundstadt
Leiterin Frau Verena Böttger
Weilerweg 1
Tel.-Nr.: 06086/666
Kindergarten Laubach
Leiterin Frau Silvia Mielke
Kirchspieler Seite 3
Tel.-Nr.: 06086/767
Kindergarten Mönstadt
Leiterin Frau Lucyna Rippl
Alte Kirchgasse 21
Tel.-Nr.: 06086/970385
Wir sind gerne bereit, mit Ihnen über einzelne Fragen und Probleme zu sprechen. Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch, und nehmen Sie an den regelmäßig stattfindenden Elternabenden im Kindergarten teil.
Ihre Gemeindeverwaltung
gez. Frau Ketter
Tel.: 06086/9611-15
und
Gemeindevorstand der Gemeinde
Bahnhofsweg 2 a
61279 Grävenwiesbach
Kindergartenbus
Förderverein Kindergärten Grävenwiesbach
Der Förderverein Grävenwiesbach wurde am 28.12.2005 in Grävenwiesbach gegründet. Der Förderverein kann dafür sorgen, dass die Kinder der Ortschaften der Großgemeinde Grävenwiesbach, die keinen Kindergarten haben, von einem Kindergartenbus befördert werden. Nachdem der Busbetrieb aus finanziellen Gründen seitens der Gemeinde eingestellt wurde, gründete sich der Förderverein, um betroffenen Eltern, die jetzt selbst für die Fahrt zum Kindergarten sorgen mussten, zu unterstützen. Dieses Modell hat zwar funktioniert aber ist natürlich nicht wirklich gut. Deshalb freuen wir uns besonders, dass der ortsansässige Taxiunternehmer Herr Klaus Knöpp sich bereit erklärt hat, die Kinder zu befördern.
Fahrplan:
| Ortsteil |
Abfahrtzeit |
Rückfahrzeit |
| Heinzenberg DGH |
8.35 Uhr |
13.12 Uhr |
| Heinzenberg, Ecke Sportplatzstrasse |
8.37 Uhr |
13.05 Uhr |
| Mönstadt, Ernste Mühle |
8.40 Uhr |
13.00 Uhr |
| Mönstadt, Kindergarten |
8.45 Uhr |
12.55 Uhr |
| Naunstadt, Backhaus |
8.50 Uhr |
12.50 Uhr |
| Hundstadt, Kindergarten |
8.55 Uhr |
12.45 Uhr |
1. Vorsitzender: Siegfried Veit
2. Vorsitzender: Kai Hildebrand
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